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Hypothekenschulden

Mit dem Begriff der Hypothekenschulden werden über das Grundpfandrecht abgesicherte Forderungen seitens der Hypothekenbank und Verbindlichkeiten seitens des Hypothekennehmers bezeichnet. Die Hypothekenschulden sind also Kredite, die von einer Bank vergeben werden und für die zur Sicherung des Kredites ein Grundstück samt der Gebäude dient. Durch das Grundpfandrecht wird sichergestellt, dass bei ausbleibenden Zahlungen der Hypothekenschulden das Grundstück verpfändet werden kann und der Erlös dann an die Kreditgeber geht. Das Grundpfandrecht zur Absicherung der Hypothekenschulden muss in das Grundbuch eingetragen werden. Diese Eintragungen können nur von Notaren vorgenommen werden.

In den meisten Fällen sind Hypothekenschulden langfristige Kredite. Immobilienkäufer sind daran interessiert, die Kredite aufzunehmen, wenn die Zinsen niedrig sind und dass sie möglichst lange festgeschrieben werden, da so eine maximale Sicherheit erreicht werden kann. Nach dem Ablauf der Frist für die Zinsbindung wird die Höhe der Zinsen mit der Bank neu verhandelt. In den meisten Ländern ist es vollkommen normal, Kredite durch Hypothekenschulden abzusichern. Wegen des Risikos der Zinsänderungen bei Hypotheken werden die Veränderungen der Hypothekenschulden von der Europäischen Zentralbank beobachtet. Unabhängig von der juristischen Sprache wird allerdings oft nicht nur das Grundpfandrecht, sondern auch das hiermit verbundene Hypothekendarlehen als Hypothek bezeichnet. Im übertragenen Sinn wird die Bezeichnung Hypothek zudem als eine Metapher für eine Belastung benutzt. Auch besonders schwere Verbrechen werden in übertragener Bedeutung als eine Hypothek bezeichnet. In Österreich wird mit den Hypothekenschulden ein Pfandrecht an einer unbeweglichen Sache bezeichnet. In der Schweiz gibt es die Hypothekenschulden rechtlich nicht und der Begriff wird nur umgangssprachlich für das darauf bezogenen Darlehen verwendet.

Dieses grundpfandlich gesicherte Hypothekardarlehen wird normalerweise in einem Schuldbrief notariell beurkundet. Für Hypothekenschulden sind die auf die Zahlung von Geld gerichteten Forderungen eine unabdingbare gesetzliche Voraussetzung. Diese Forderung sind normalerweise Darlehen, sie können aber auch eine Verpflichtung aus anderen Verträgen oder auch Verpflichtungen aus Schadenersatzansprüchen sein. Die Bedeutung der Hypothek tritt heutzutage immer weiter zugunsten der Grundschuld zurück. Schätzungsweise sind nur noch 20 Prozent aller existierenden Grundpfandrechte Hypotheken. Hypothekenschulden zeichnen sich im Gegensatz zu einer Grundschuld durch die Verknüpfung der Geldforderung des Gläubigers mit dem Grundstück aus.