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Heizkostenverordnung

Die Heizkostenverordnung ist eine Verordnung über Heizkosten in Mehrfamilienhäusern. Diese verpflichtet gesetzlich jeden Betreiber von gemeinschaftlich genutzten Heizungsanlagen, verbrauchsabhängig gegenüber dem Endverbraucher abzurechnen. Solange es sich nicht um eine Einliegerwohnung handelt, ist diese gesetzliche Vorgabe unabdingbar, d.h. niemand kann sich dieser Verpflichtung entziehen. Nach der Verordnung müssen zwischen 50-70% der Betriebskosten auf die einzelnen Nutzer direkt nach dem gemessenen Wärmeverbrauch verteilt werden. Unabhänigig vom Verbrauch wird zuletzt der verbleibende Rest nach vorhandener Nutz- und Wohnfläche aufgeteilt.