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Grundversorgung

Unter Grundversorgung versteht man die Tatsache, dass allen Bürgern wichtige Infrastruktur sowie wichtige Dienstleistungen zu einem angemessenen Preis zur Verfügung gestellt werden. Im Strombereich führte die Liberalisierung des Marktes zwar zu einer grundlegenden Änderung der Geschäftsbeziehung zwischen Verbraucher und Versorger, da seit 1998 jeder Kunde seinen Stromversorger frei wählen kann. Dennoch ist für den Verbraucher sichergestellt, dass die Grundversorgung mit Strom für ihn immer gewährleistet ist. Dies ist gesetzlich geregelt und garantiert jedem Haushalt und Kleingewerbe den Anspruch auf Stromlieferungen nach einem Grundtarif, der öffentlich bekanntgegeben werden muss. So kann zum Beispiel jeder Verbraucher bei einem Umzug die Grundversorgung automatisch ohne einen Vertrag in Anspruch nehmen. Ebenso wichtig ist diese Absicherung bei einem Wechsel des Stromversorgers und nicht zuletzt dann, wenn ein Anbieter zeitweise oder auch durch Insolvenz ganz ausfällt; in diesem Fall muss der Grundversorger, das heißt der Stromversorger mit den meisten Kunden in einem Netzgebiet, einspringen.