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Grundversorgung / GasGVV

Die Grundversorgung wird von den Grundversorgern gewährleistet. Gemäß § 36 des Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (auch: Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) handelt es sich bei Grundversorgern um Energieversorgungsunternehmen, welche die meisten Haushalte in einem Versorgungsnetz beliefert. Alle drei Jahre legt der Betreiber eines der Versorgungsnetzes den jeweiligen Grundversorger fest. Die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) verpflichtet die Grundversorger, die Belieferung der Gaskunden im Netz zu gewährleisten. Darüber hinaus müssen die Konditionen, Preise und Bedingungen der Gaslieferung u.a. im Internet veröffentlicht sein.