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Grenzpreis

Der Gesetzgeber definiert den Grenzpreis im Bezug auf Erdgas als Durchschnittserlös der Gaslieferung an Gasverbraucher pro Kilowattstunde (kWh). Der Grenzpreis enthält keine Umsatzsteuer und der Betrag fällt bei Privatkunden und Industrie unterschiedlich aus. Der Grenzpreis dient den Gasanbietern, der Konzessionsabgabeverordnung folgend, als Basis zur Kalkulation der Konzessionsabgaben, die an die Gemeinden entrichtet werden müssen. Der jährliche Durchschnittserlös wird vom Statistischen Bundesamt erfasst.