Gesundheitsstrukturgesetz (GSG)
Einführung des Gesundheitsstrukturgesetz (GSG)
Im Dezember 1992 wurde das Gesundheitsstrukturgesetz mit dem Ziel verabschiedet, auf lange Sicht stabile Beitragssätze den gesetzlichen Krankenkassen zu gewähren. So sollten langfristige Strukturveränderungen und kurzfristige Einsparungen stabile Beiträge für gesetzlich Versicherte schaffen. Unter anderem wurden im GSG die Leistungsausgaben und Verwaltungskosten budgetiert, ein Arznei- und Heilmittelbudget eingeführt und die Arztzahlen durch eine Bedarfsplanung gesteuert. Zusätzlich sollten ambulante Operationen gefördert und ein neues Entgeltsystem für Krankenhäuser eingeführt werden.
Das Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) heute
Das Gesundheitsstrukturgesetz versucht im Gegensatz zu früheren Gesetzen, die Ausgaben der Leistungsanbieter zu begrenzen. Bis zum Jahre 1995 wurden alle Ausgabeblöcke der Krankenkassen budgetiert, die strukturellen Reformen konnten die Betragssätze jedoch nicht stabil halten. Im Januar 2002 wurden für Ärzte einer Region die Arznei- und Heilmittelbudgets abgeschafft. Ersetzt wurden sie durch neue Ausgabevolumen und Zielvorgaben. Bereits im Jahr 1997 traten die GKV-Neuordnungsgesetze sowie weitere Reformen in Kraft, da die geplanten Ziele des GSG nicht erreicht wurden.