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Gemeinschaftsanlagen

Gemeinschaftsanlagen als Streitpunkt einer Eigentümergemeinschaft

In einer Eigentümergemeinschaft kann es zu großen Unstimmigkeiten kommen, wenn Gemeinschaftsanlagen, wie zum Beispiel Treppenaufgänge oder Podeste des Hauses zur Reparatur anstehen. Es entstehen häufig Diskussionen über das Für und Wider einer Reparatur oder einer Neuanschaffung, denn schließlich muss dieses vom Hausgeld einer Eigentümergemeinschaft finanziert werden – und da hat jeder der Eigentümer ein Mitsprachrecht.

Kompetente Lösung für Ihre Gemeinschaftsanlagen

Um solchen Problemen vorzubeugen, sind Wohnungs- und Hausverwaltungen ein gutes Medium, um zwischen den einzelnen Parteien zu vermitteln. Die für die Eigentümergemeinschaft, und somit natürlich auch für die Gemeinschaftsanlagen, zuständige Hausverwaltung, kümmert sich sowohl um Instandhaltungsmaßnahmen, als auch um die Übernahme sämtlicher anderer technischer und kaufmännischer Aufgaben.
Man sollte eine Hausverwaltung nicht mit einer Hausmeistertätigkeit verwechseln, aber dennoch bieten einige Verwaltungsfirmen einen Hausmeisterservice an, so dass Sie als Eigentümer Ihre Immobilie, und die oft so strittigen Gemeinschaftsanlagen, entspannt genießen können.