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Gasfeuerstätte

Als Gasfeuerstätte werden alle die Feuerstätten benannt, deren Befeuerung mit Gas stattfindet – und hierbei ist gleichgültig, ob mit Erdgas, Biogas, Flüssiggas oder einem anderen Gas. Dabei ist es auch unwichtig, ob es hier um eine Feuerstätte handelt, die ausschließlich zur Wärmegewinnung oder zur Warmwasseraufbereitung genutzt wird, oder ob es sich um einen Herd handelt, der zum Kochen verwendet wird. Die Nutzung einer solchen Feuerstätte kann sowohl gewerblicher, als auch privater Natur sein, Hauptsache, die Befeuerung erfolgt mit Gas. Gasfeuerstätten - so wie alle Feuerstätten im Grundsätzlichen – unterliegen aus Sicherheitsaspekten bestimmten Verordnungen und technischen Regelungen. Dies beginnt bereits bei der Produktion oder Errichtung der entsprechenden Anlage, wobei eine Einhaltung der Vorschriften auch überprüft und stichprobenartig kontrolliert wird. Wichtigster Gedanke hierbei ist natürlich die Sicherheit, denn bei Gasfeuerstätten ist die Brand- und Explosionsgefährdung entsprechend hoch. Auch beim laufenden Betrieb einer solchen Anlage erfolgt die Kontrolle der Einhaltung der Verordnungen. Sowohl Gasheizkessel, als auch Gasdurchlauferhitzer unterliegen der Wartungspflicht durch die Schornsteinfeger.