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Finanzkredit

Im Allgemeinen ist ein Kredit ein Geldbetrag, der unter bestimmten Konditionen hinsichtlich Laufzeit und Zinszahlung einem natürlichen oder juristischen Dritten überlassen wird. Die Kreditvergabe ist erst nach Feststellung einer entsprechenden Bonität des Kreditnehmers möglich. Ein Kredit kann ein kurzfristige Lösung für finanzielle Probleme und Schwierigkeiten darstellen. Im Sektor des Finanzgeschäftes wird ein reger Handel mit dem Kredit betrieben. In der Literatur gibt es keine einheitliche Darstellung des Begriffes Finanzkredit. Alles, was mit der Inanspruchnahme einer Finanzierung einhergeht, wird als Finanzkredit bezeichnet. So wird diese Bezeichnung oft verwendet für den Barkredit, den Sofortkredit, den Konsumkredit oder den Kleinkredit sowie für das Policendarlehen, den Dispokredit, die Baufinanzierung, den Kredit für Freiberufler und Selbstständige, den Festpreiskredit und den bonitätsabhängigen Kredit.

Die betriebswirtschaftliche Fachliteratur kennt die Bezeichnung Finanzkredit, wenn die Ursache seiner Entstehung als erstrangig für diese Kreditbezeichnung gesehen wird. Dieser Finanzkredit ist demnach nicht hauptsächlich mit wirtschaftlichen Prozessen und Leistungen verbunden. Dies ist jedoch zum Beispiel bei der Kundenzahlung, der Kunden-Obligation und dem Lieferantenkredit der Fall. Dieser Finanzkredit wird von Banken und Kreditinstituten in unterschiedlichen Formen des Bankkredits, von Versicherungsgesellschaften, von weiteren Personen ohne oder mit Einschaltung von Kreditinstituten in unverbriefter und verbriefter Form (Anleihen) gegeben. Ein Finanzkredit kann sowohl durch den Kreditgeber als ungebundener Finanz-Kredit, das heißt, die Verwendung der Mittel ist ohne Auflagen möglich, oder als auch gebundener Finanz-Kredit, das heißt, die Kreditmittel dürfen nur für einen festgelegten bestimmten Zweck verwendet werden, ausgegeben werden.

Der ungebundene Finanzkredit (UFK) ist ein Kredit, für den die Bundesrepublik Deutschland eine Bürgschaft auf Antrag übernimmt. Dieser Kredit wird von in Deutschland beheimateten Banken und Kreditinstituten an ausländische Kreditnehmer vergeben. Diese förderungswürdigen Vorhaben im Ausland oder weitere projektgebundene kommerzielle Vorhaben müssen ein besonderes staatliches Interesse erzeugen. Der UFK ist nicht an deutsche Lieferungen oder Leistungen gebunden. Das Ablösen von Verpflichtungen aus in- oder ausländischen Geschäften in Form einer Umschuldung ist ausdrücklich ausgeschlossen. Der gebundene Finanzkredit, zum Beispiel als Bestellerkredit, definiert bei der Kreditvergabe eine Mittelverwendung, zum Beispiel zur Ablösung von vorfinanzierten Krediten, ausdrücklich. Der Bestellerkredit ist bei der Kreditausreichung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau sowie als AKA-Kredit von Bedeutung. Er ist außerdem immer an Lieferungen und Leistungen inländischer Exporteure gebunden. Dabei spielt die Abdeckung vom Finanzkredit durch den Bund eine wichtige Rolle.