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Fahrlässigkeit

Fahrlässigkeit

Der Begriff Fahrlässigkeit bezeichnet einen Umstand, der im Versicherungswesen vor allem im Bereich der Personen- und Kraftfahrzeug-Haftpflicht verwendet wird. Im Falle eines Schadens wird dann von Fahrlässigkeit gesprochen, wenn die versicherte Person den Schaden bewusst in Kauf genommen oder durch sein Verhalten begünstigt hat. Versicherungstechnisch wird dabei davon ausgegangen, dass der entsprechende Schaden durch ein anderes Verhalten der geschädigten Person hätte verhindert werden können.

Abstufungen und Leistungspflicht

Im Normalfall wird zwischen leichter und schwerer Fahrlässigkeit unterschieden, wobei die Einschätzung durch Experten des Versicherers in zweifelhaften Fällen vorgenommen wird. Die entsprechende Einstufung hat Auswirkungen auf die Leistungspflicht der Versicherung im Schadensfall, da bei einer nachweisbaren, schweren Fahrlässigkeit der Versicherer von allen Leistungen befreit ist und der Geschädigte den Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen hat. Bei einer leichten Fahrlässigkeit kann zumindest noch anteilig eine Beteiligung der Versicherung zur entstandenen Schadenssumme verlangt werden.