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EZB

Als Folge und Konsequenz verschiedener wirtschaftlich orientierter Verbünde wurde am 1. Juni 1998 die Europäische Zentralbank, kurz EZB, gegründet. Mit Sitz in Frankfurt am Main erfüllt sie alle wichtigen Aufgaben, welche die Stabilität des Euro und der Volkswirtschaft kontrollieren und steuern. Das sicher bekannteste Werkzeug der EZB ist die Festlegung der Leitzinssätze.

Um zu entscheiden, welche Maßnahmen zur Erhaltung gesunder Zahlungsmittel erforderlich sind, bedient sich die Europäische Zentralbank der Analyse der europäischen Wirtschaft und der Geldentwicklung. Fakten zur Aus- und Einfuhr von Gütern, Entwicklung von Löhnen und Preisen sowie Befragungen von Verbrauchern und Unternehmen werden dafür eingesetzt. Zusätzlich verwaltet die EZB Währungsreserven der EU-Mitgliedsstaaten, führt Devisengeschäfte durch und sorgt für ausreichend Geld für die Volkswirtschaft. In diesem Zusammenhang muss die EZB auch ihre Zustimmung erteilen, bevor von einer nationalen Zentralbank Euro-Papiergeld ausgegeben wird.

Die Zuständigkeiten liegen innerhalb der EZB bei den drei Gremien Direktorium, EZB-Rat einschließlich der Zentralbankpräsidenten und dem erweiterten Rat. Dem Direktorium gehören der Präsident, der Vizepräsident und vier zusätzliche Mitglieder an. Der EZB-Rat, welcher für die Europäische Zentralbank das höchste Entscheidungsorgan darstellt, setzt sich aus den Direktoriumsmitgliedern und allen Präsidenten der nationalen Zentralbanken zusammen. Der erweiterte Rat wird aus den Präsidenten der nationalen Zentralbanken, dem Vizepräsidenten der EZB und dem Präsidenten der Europäischen Zentralbank gebildet. Alle drei Organe unterscheiden sich durch ihre Zuständigkeiten. Vom Direktorium, dessen Mitglieder diesem für acht Jahre angehören, wird die Einführung von Beschlüssen des EZB-Rates an die nationalen Zentralbanken angewiesen und deren Umsetzung unterstützt und kontrolliert. Der EZB-Rat erarbeitet die besagten Beschlüsse und setzt auch die Leitzinssätze fest. Der erweiterte Rat bereitet die Erweiterung der Euro-Gebiete vor und ist aktiv an Beratungen und Koordinationsaufgaben der EZB involviert.

Generell ist festgesetzt, dass die EZB ihren Aufgaben vollkommen unabhängig nachkommt. Es existieren Richtlinien, denen zufolge es den Mitgliedsstaaten sowie deren nationalen Zentralbanken untersagt ist, Einfluss auf Entscheidungen der EZB zu nehmen. Diese wiederum darf keine Weisungen von außerhalb anfragen oder empfangen. Trotzdem unterliegt auch die Europäische Zentralbank Kontrollen. Mithilfe von Geschäftsberichten und Bilanzen muss sie der Öffentlichkeit und den demokratischen Gremien gegenüber Rechenschaft über ihr Wirken ablegen.