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Elterngeld

Das Elterngeld ist eine Zahlung, die vonseiten des Staates als Unterstützung für Eltern gezahlt wird. Das Geld wird bis zu 14 Monate von Geburt an bezahlt. Die Lebensgrundlagen sollen damit gesichert werden. Meistens hört die Frau bei der Geburt eines Kindes auf zu arbeiten. Somit fällt ihr Gehalt weg und sie begibt sich in eine Art Abhängigkeit von ihrem Partner. Um dies zu vermeiden, wird der Mutter Elterngeld ausbezahlt. Natürlich ist es auch möglich, dass der Vater das Elterngeld in Anspruch nimmt, wenn er seine Erwerbstätigkeit aufgibt. Man kann sich die Elternzeit und somit das Elterngeld aufteilen, sodass der Vater und die Mutter jeweils sieben Monate zu Hause bleiben können. Einmal im Bezugszeitraum kann man den Antrag ändern.

Das Elterngeld ist als Ersatzzahlung zu sehen, die ein vorangegangenes Einkommen ersetzen soll. Wegen der Geburt eines Kindes soll man keine Einschränkungen im Lebensstandard hinnehmen müssen. Die umstrittene Annahme, dass 40 Prozent der deutschen Akademikerinnen kinderlos sind, weil sie Angst vor zu vielen Einschränkungen haben, ist ein Grund, weshalb das Elterngeld eingeführt wurde.

Elterngeld kann von Eltern mit Wohnsitz in Deutschland beantragt werden. Außerdem muss das Kind mit dem Antragsteller in häuslicher Gemeinschaft leben. Eine Erwerbstätigkeit darf nicht ausgeübt beziehungsweise nur teilweise ausgeübt werden. Es gibt Möglichkeiten, den Bezugszeitraum des Elterngeldes zu verdoppeln, wenn man mit der Hälfte des errechneten Betrages zufrieden ist. Die Höhe des Elterngeldes errechnet sich aus dem vorangegangenen Durchschnittsgehalt der letzten zwölf Monate. Von diesem Betrag bekommt man 67 Prozent ausbezahlt. Nicht angerechnet werden jedoch Sonderzulagen, wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Ähnliches. Ein Höchstbetrag von 1.800 Euro wird dabei nicht überschritten. Für Mütter oder Väter, die vor der Geburt nicht erwerbstätig waren, wird ein Pauschalbetrag von 300 Euro pro Monat ausbezahlt. Man muss auf das Elterngeld weder Steuern noch Sozialabgaben zahlen. Wenn man Zwillinge oder Mehrlinge entbindet, bekommt man für jedes Kind 300 Euro. Auf das Elterngeld werden verschiedene andere Sozialleistungen angerechnet, was zu einer Minderung des Elterngeldes führen kann. Der Elternteil, welcher Elterngeld bezieht, wird, sofern er vorher schon gesetzlich krankenversichert war, weiterhin beitragsfrei versichert sein.