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Bonus

Der Begriff Boni bezeichnet Zugaben, die Käufer beim Kauf eines Produktes erhalten. Grundsätzlich ist der Bonus vom Nachlass in Form des Skontos und Rabattes abzugrenzen. Ein Nachlass bewirkt eine Verminderung des Preises, ein Bonus hingegen eine Erhöhung des Wertes.

Die Gewährung von einem Bonus ist sowohl im Bereich des gewerblichen Handels als auch im Einzelhandel üblich. Ein typisches Beispiel für den Bonus im Einzelhandel ist eine Zugabe in Form eines Zubehörs, aber auch eines ähnlichen Artikels. Grundsätzlich soll der Bonus den Absatz stärken. So bieten beispielsweise Autohändler häufig ein Zubehörpaket beim Kauf eines Neuwagens an. Im Bereich der Getränkeindustrie sind jedoch eher Aktionen in Form von „Bezahl 2, nimm 3“ üblich. Neben dem gleichen Produkt ist es aber auch passend, ein anderes Produkt als Zugabe zu erhalten. Vor allem bei einer Neueinführung von Produkten wird diese Maßnahme gern für die Bekanntmachung des Artikels genutzt. Sie stellt eine einfache und vor allem preisgünstige Alternative der Verkaufsförderung dar.

Im gewerblichen Bereich wird ein Bonus zumeist bei Abnahme einer größeren Menge gewährt. Neben einem produktspezifischen Bonus ist auch der Jahresbonus stark verbreitet. Beim Jahresbonus wird die Höhe der Zugaben am Ende des Jahres am Umsatz gemessen. Unternehmen erhalten einen Jahresbonus in der Regel in Form eines Guthabens ausgezahlt. Durch die Gewährung eines Bonus verfolgen die Lieferanten das Ziel, das die gewerblichen Händler einen Großteil der Ware über sie beziehen. Durch den Bonus können kleine Preisunterschiede zu den Mitbewerbern bei einem entsprechenden Umsatz ausgeglichen werden, der Preiskampf wird ein wenig gedämpft.

Außer im Handel ist der Bonus auch noch in anderen Bereichen zu finden. Dies sind zum Beispiel die Versicherungswirtschaft sowie die Arbeitnehmerentlohnung. Private Versicherungen gewähren ihren Kunden Boni in Form der Überschussbeteiligung. Diese führen wiederum zu einem niedrigeren Beitrag oder zu einer höheren Leistung. Im Bereich der Arbeitnehmerentlohnung sind vor allem in höheren Positionen leistungs- oder bilanzabhängige Jahresboni üblich. In vielen Fällen werden diese Boni mit den Jahressonderzahlungen in Form des Urlaubs- oder Weihnachtsgeldes gleichgesetzt. Diese Gleichsetzung ist jedoch grundsätzlich nicht korrekt. Es ist zu unterscheiden, ob der Arbeitgeber die Zahlung freiwillig leistet oder aufgrund arbeitsrechtlicher Bestimmungen dazu verpflichtet ist.