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Aushilfsenergie

Ist ein Energieversorger wider Erwarten nicht in der Lage, die Stromversorgung des Stromkunden sicherzustellen, so gewährleistet der Netzbetreiber eine unterbrechungsfreie Notversorgung mit Strom beim Kunden, indem er sog. Aushilfsenergie liefert. Diese Aushilfsenergie wird höchstens für die Dauer von 3 Monaten nach Ausfall der Stromversorgung durch den ursprünglich gewählten Stromanbieter geliefert. Bis zum Ablauf der 3 Monate sollte der Stromkunde sich selbstständig um einen alternativen Stromversorger gekümmert haben.