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Arbeitslosengeld

Das Arbeitslosengeld ist, im Gegensatz zur Sozialhilfe, ein sozialversicherungsrechtlicher Anspruch. Arbeitslosengeld können nur die Personen beziehen, welche in einem beitragspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden haben. Für Freiberufler und Beamte ohne Arbeit gibt es kein Arbeitslosengeld. Für das Arbeitslosengeld ist eine Hauptvoraussetzung, dass während der Rahmenfrist, welche vor der Arbeitslosigkeit liegt, mindestens an 360 Tagen beitragspflichtig gearbeitet wurde. Dies bedeutet, dass Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bezahlt wurden. Seit dem 01. Februar 2006 ist die Zeit der Anwartschaft nur dann erfüllt, wenn innerhalb einer Frist von zwei Jahren, statt bisher von drei Jahren, mindestens ein Jahr versicherungspflichtig gearbeitet wurde.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld in Deutschland zu erfüllen: Die Person muss arbeitslos sein, eine Anwartschaftszeit erfüllt haben und sich persönlich auf dem Arbeitsamt gemeldet haben. Diese Meldung zur Arbeitssuche ist nicht nur für den Erhalt vom Arbeitslosengeld dringend erforderlich; nur so können die Arbeitsagenturen den Arbeitslosen helfen, eine neue Beschäftigung zu finden. Es besteht zudem eine gesetzliche Pflicht, die Arbeitslosenmeldung bis spätestens drei Monate vor dem Ende des Ausbildungs- oder befristeten Arbeitsverhältnisses beim Arbeitsamt einzureichen. Wenn zwischen der Kenntnis von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und dem Ende des Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate liegen, dann muss diese Meldung in einem Zeitraum von drei Tagen erfolgen. Diese Fristen sind unbedingt einzuhalten. Hierfür besteht auch die Möglichkeit, sich unter der Telefonnummer 01801-555111 arbeitslos zu melden. Die Gespräche kosten 3,9 Cent pro Minute über das Festnetz und im Höchstfall 42 Cent pro Minute. Die Meldung wird allerdings nur wirksam, wenn die persönliche Arbeitslosenmeldung nachgeholt wird. Die Termine hierfür sind telefonisch zu vereinbaren. Durch diesen Service werden unnötige Wartezeiten und Wege erspart.

Die Pflicht zur Meldung besteht ebenfalls, wenn durch den Arbeitgeber eine weitere Beschäftigung in Aussicht gestellt wird oder ebenfalls wenn die Fortführung des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses gerichtlich eingefordert wird. Sperrzeiten für das Arbeitslosengeld können eintreten, wenn sich Personen bei der Arbeitsagentur nicht pünktlich melden. Um die finanziellen Ansprüche für das Arbeitslosengeld zu sichern, ist die Arbeitslosenmeldung dringend notwendig. Arbeitslosengeld wird nur unter diesen Voraussetzungen gezahlt. Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit beziehungsweise drei Monate zuvor muss diese Meldung persönlich bei der Arbeitsagentur des Wohnortes vorgelegt werden. Die für Arbeitslosenmeldung erforderlichen Formulare sind nur über die zuständige Agentur für Arbeit zu erhalten.