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Aktionsbonus

Nicht selten wird ein Stromtarif vom Energieversorger mit einen Aktionsbonus beworben. Dieser Bonus kann je nach Anbieter und Tarif ganz unterschiedliche Bezeichnungen haben, so z.B. Neukunden-Bonus, Abschluss-Prämie oder Wechsel-Bonus. Allen Formen und Bezeichnungen ist gemein, dass der Bonus meist an bestimmte Konditionen geknüpft ist. So ist der Aktions-Bonus meist Teil einer Kampagne und wird nur dann gewährt, wenn der Stromvertrag innerhalb der Werbe-Aktion abgeschlossen wird. Weitere Bedingungen für den Aktionsbonus sind nicht selten ein Mindestverbrauch an Kilowattstunden, ein Neukunden-Status oder eine Mindestvertragslaufzeit. Der Aktionsbonus wird dann als einmaliger Betrag verrechnet oder der Stromtarif vergünstigt angeboten (um beispielsweise 1,00 ct/kWh). Da es sich stets um einen einmaligen Rabatt handelt, fällt die Ersparnis gegenüber Stromtarifen ohne Aktionsbonus in den Folgejahren dementsprechend geringer aus. Daher ist es wichtig, dass sich wechselwillige Kunden vorher in den AGB bzw. im Kleingedruckten genau über die vertraglichen Konditionen informieren.