Zählermiete
Jeder Haushalt benötigt täglich Strom, um zu kochen, waschen, für alle sonstigen elektrischen Geräte oder auch für Heizzwecke. Und jeder möchte natürlich, dass er nur den Strom bezahlt, den er auch tatsächlich verbraucht hat. Damit eine entsprechende Abrechnung vom Stromversorger erfolgen kann, werden die verbrauchten Werte an Messuhren oder Zählern abgelesen und der Rechnung zugrunde gelegt. Mit der Zählermiete legt der Stromversorger die Kosten für die Installation, für die Wartung, für das Ablesen und für die Abrechnung dieses Zählers auf den Verbraucher um. Diese Gebühr ist unabhängig vom Verbrauch, differiert aber sehr wohl zwischen den verschiedenen Stromversorgern. Die Zählermiete wird von den Unternehmen auch als Verrechnungspreis bezeichnet und findet sich in jeder Endabrechnung. Die Zählermiete vermeiden kann nur, wer seinen Zähler kauft statt mietet. Dies können in der Regel jedoch nur Hausbesitzer oder Vermieter. Und in diesem Fall ist es empfehlenswert, die anfallenden Kosten entsprechend zu vergleichen. Außerdem sind dann die gesetzlichen Eichfristen selbst zu beachten.
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