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Tranche

Tranche lautet das französische Wort für ein Stück oder eine Scheibe und bezeichnet daher auch im Wirtschaftsgeschehen einen Teil vom Ganzen. Dabei kann dem Begriff der Tranche eine recht unterschiedliche Bedeutung zukommen, denn man spricht immer dann von einer Tranche, wenn ein bestimmtes Kontingent in verschiedene Teilmengen aufgeteilt werden kann.

Im Fall einer Wertpapieremission kann zwar ein Gesamtpaket herausgegeben werden, es wird aber in mehreren Einzelpaketen realisiert. Das trifft insbesondere dann zu, wenn es sich um sehr umfangreiche Wertpapier-Emissionen handelt. Jedes Einzelpaket wird in diesem Fall als Tranche bezeichnet. Die Tranchen müssen nicht gleichzeitig emittiert werden, sondern die Emission ist zu verschiedenen Terminen möglich. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, jede Tranche bezüglich ihrer Tilgungsdenomination und Nominalverzinsung unterschiedlich zu gestalten. Mit anderen Worten bedeutet dies, dass Tilgung und Verzinsung jeder Teilemission sich voneinander unterscheiden können. Sogar unterschiedliche Währungsbezeichnungen der einzelnen Tranchen sind möglich. Als Tranche wird aber an der Börse auch ein Special Drawing Right, also ein besonderes Zeichnungsrecht, benannt. Auch diese Obligationen werden in mehreren Teilen, die zeitlich aufeinanderfolgen, aufgelegt.

Kredite werden nicht immer sofort in ihrer Gesamtsumme ausgezahlt, sondern in Teilbeträgen. Verbreitet ist diese Praxis bei der Immobilienfinanzierung, wenn die Bezahlung der Baukosten nach Fertigstellungsabschnitten erfolgt. Üblich ist ein erster Zahlungsabschlag, wenn der Keller fertiggestellt ist, ein zweiter nach Rohbaufertigstellung und eine Schlussrate nach Fertigstellung der gesamten Baumaßnahme. Das Baudarlehen wird ebenfalls orientiert an den Baufortschritten ausgezahlt. Jede Auszahlung stellt eine Tranche dar. Die erste Tranche wird bereits beim Ankauf des Grundstücks ausgezahlt, zur Auszahlung des zweiten Teilbetrages kommt es dann mit dem ersten Zahlungsabschlag nach Fertigstellung des Kellers und der dritte Anteil des Baudarlehens wird nach der Rohbaufertigstellung ausgezahlt. Die vierte und letzte Tranche kommt üblicherweise nach der Baufertigstellung zur Auszahlung.

Eine Aufteilung in Tranchen ist darüber hinaus im Zusammenhang mit dem normalen Ziehungsrecht beim Internationalen Währungsfonds geläufig. Dieses Ziehungsrecht besagt, dass ein Mitgliedsstaat die Möglichkeit hat, die eigene Währung in konvertible Devisen einzutauschen, um auf diese Weise ein Defizit in der eigenen Zahlungsbilanz auszugleichen. Nicht jeder Mitgliedsstaat im Internationalen Währungsfonds hat dieselben Ziehungsrechte, sondern muss seine Quote einhalten. Staaten müssen von dem Ziehungsrecht nicht in Höhe der Gesamtquote Gebrauch machen, sondern können lediglich eine Tranche davon nutzen.