Schuldurkunde
Als Schuldurkunde wird im Bereich des Finanz- und Kreditwesens jedes Dokument bezeichnet, welches der Geldaufnahme dient und das diese Geldaufnahme dokumentiert. Das kann ein Wechsel (gleichzeitig Kredit- und Sicherungsmittel) sein, Anleihen (festverzinsliche langfristige Schuldverschreibungen) oder Solawechsel (Zahlungsversprechen einer dritten Person). Mit der Schuldurkunde verpflichtet sich ein Schuldner zur Zahlung an seinen Gläubiger. Sie wird auch als Schuldverschreibung bezeichnet. Eine Form der Schuldverschreibung ist der Schuldschein, der ein vom Schuldner ausgestelltes Dokument zur Bestätigung einer Schuld gegenüber dem Gläubiger darstellt. In dieser Form gilt er zur Erleichterung der Beweisführung und stellt keine Forderung im rechtlichen Sinne dar und ist damit kein Wertpapier. Der Schuldschein ist eine Schuldurkunde, die eine bestehende Forderung bestätigt. Die Forderung besteht auch ohne diese Urkunde und kann vom Gläubiger jederzeit angezeigt werden. Ein Aushändigen der Schuldurkunde nach Begleichen der Schuld kann der Schuldner vom Gläubiger verlangen. Sollte die Urkunde beim Gläubiger verloren gehen, kann der Schuldner ein beglaubigtes negatives Schuldanerkenntnis verlangen. Damit wird das Nichtbestehen einer Schuld bestätigt.
Die Schuldurkunde in Form des Wechsels weist die Zahlung einer bestimmten Geldsumme an den Wechselbezieher an. Die Wechselurkunde legitimiert den berechtigten Zahlungsempfänger. Mit der Zahlungsanweisung geht eine gleichzeitige Zahlungsverpflichtung einher. Ein Solawechsel, auch eigener Wechsel genannt, ist lediglich ein vom Aussteller gegebenes Zahlungsversprechen. Eine weitere Form der Schuldurkunde ist ein Wertpapier in Form der Anleihe. Anleihen werden als festverzinsliche, langfristige Schuldverschreibungen durch den Staat und private Unternehmen zu Finanzierungszwecken ausgeben. Eine Schuldverschreibung in Form der Anleihe ist eine weitgehend anonyme Form der Finanzierung. Anleihen stellen kein normales Darlehen, das bei Kreditinstituten aufgenommen wird, dar. Im Prinzip kann sich jeder private oder unternehmerisch tätige Anleger als Darlehensgeber beteiligen. Anleihen werden durch Zinsen abhängig von der Liquidität des Schuldners beglichen, was in der Schuldurkunde ausgewiesen wird. Ein typisches Beispiel für eine Schuldurkunde stellt das Sparbuch dar. Das Sparbuch ist fest an den Aussteller gebunden.
Das Bürgerliche Gesetzbuch bezeichnet einen Schuldschein als Urkunde beziehungsweise Schuldurkunde, wenn eine Schuld besteht. Ein Gläubiger kann damit leichter einen Beweis führen. Der Schuldschein ist nicht gleichzusetzen mit einer Schuldanerkenntnis oder der Schuldverschreibung. Gemäß § 952 BGB ist der Gläubiger Eigentümer der Schuldurkunde. Damit ist gemeint, dass das Recht am Papier dem Recht aus dem Papier folgt.