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Schuldtitel

Ein Schuldtitel ist ein Anspruch, den ein Gläubiger an einen Schuldner hält. Somit bezeichnet ein Schuldtitel eine Forderung. Häufig werden Schuldverschreibungen im Sinne des Paragrafen 371 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) als Schuldtitel bezeichnet. Bei diesen Schuldverschreibungen handelt es sich um Wertpapiere. Für die Vergabe von einem bestimmten Betrag erhält der Anleger für die festgelegte Laufzeit einen vertraglich vereinbarten Zins. Dieser Zins ist im Vergleich zu einem regulären Kredit vergleichsweise gering. Anleger hingegen profitieren von einer relativ guten Rendite. Häufig werden diese Schuldverschreibungen auch als Anleihen bezeichnet. Neben Unternehmensanleihen sind auch Staatsanleihen möglich, in so einem Fall hält der Gläubiger einen Schuldtitel gegen Staat.

Bei einem Schuldtitel kann es sich aber auch um einen sogenannten Vollstreckungstitel handeln. Dieser Schuldtitel ist eine Urkunde, die dem Inhaber seinen Anspruch verbrieft. Der wesentliche Vorteil von einem solchen Schuldtitel ist neben der Möglichkeit der Vollstreckung die Verhinderung der Verjährung. Laut Paragraf 195 BGB verjähren Forderungen in der Regel nach drei Jahren. Grundsätzlich ist eine Verjährung jedoch immer nur zum 01. Januar möglich, daraus ergibt sich, dass die tatsächliche Verjährungsfrist zwischen drei und vier Jahren liegt. In speziellen Fällen sieht das Gesetz auch längere oder kürzere Verjährungsfristen vor. Grundsätzlich gibt es zwar Möglichkeiten, die Verjährung zu unterbrechen, das Zustellen von außergerichtlichen Mahnungen reicht hierfür jedoch nicht aus. Eine Verjährung wird hingegen beispielsweise gehemmt, wenn der Schuldner die Schuld anerkennt oder eine Teilzahlung leistet. Mit einem Schuldtitel kann der Gläubiger die Verjährungsfrist auf 30 Jahre verlängern. Ebenso kann er mit diesem Titel die Vollstreckung seiner Forderung mithilfe eines Gerichtsvollziehers durchsetzen.

Der Erwerb eines Vollstreckungstitels ist relativ einfach. Nachdem der Schuldner auf die außergerichtlichen Mahnungen nicht reagiert hat, muss der Gläubiger ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Falls der Schuldner nach Einleitung dieses Verfahrens seine Schulden begleicht, endet das Verfahren. Im Fall einer Nichtzahlung ist es wichtig, ob der Schuldner innerhalb von 14 Tagen der Forderung widerspricht. Sollte der Schuldner der Forderung widersprechen, kann der Gläubiger nur den Klageweg beschreiten. Falls der Schuldner jedoch gar nicht reagiert, kann er bei Gericht einen Vollstreckungstitel beantragen. Sobald er diesen Schuldtitel erhalten hat, kann er seine Forderung vollstrecken lassen.