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Scheckverfügungssperre

In manchen Situationen erhält man anstelle von Bargeld einen Scheck. Es gibt ihn in verschiedenen Formen, die wiederum nach Arten unterschieden werden. Die Scheckverfügungssperre kann von einer Bank bei fast jeder Form eingesetzt werden. Sie dient dazu, das Kreditrisiko der Bank zu minimieren, indem das Geld erst bei Sicherstellung der Deckung freigegeben wird. Banken unterscheiden bei der Verfügbarkeit über die im Scheck genannte Summe nach den Kriterien „Gutschrift Eingang vorenthalten“ oder „Gutschrift nach Eingang“. Bei Letzterem entsteht eine Situation, die der Scheckverfügungssperre ähnlich ist. Hierbei kann ein Schecknehmer, beispielsweise ein Händler, verfügen, dass seine Gegenleistung, die Ware, erst versendet wird, wenn der Scheck vollends bezahlt ist. Das ist sinnvoll, wenn man befürchten muss, dass ein Scheck ungedeckt ist. Es wird hierfür ein „Inkasso nach Eingang“ eingereicht. Die bezogene Bank bekommt den Scheck direkt ohne Umwege zugesandt und Einlösung wird ersucht. Ist der Betrag auf dem Konto der einreichenden Bank unwiderruflich zur Verfügung gestellt, wird versendet. Diese Form der Scheckverfügungssperre schützt also nicht nur die Bank, sondern auch den Händler vor offenen Forderungen.

Im Fall der vorbehaltlichen Einlösung, also ohne Scheckverfügungssperre, gewährt die Bank dem Scheckeinreicher Kredit. Sollte keine Deckung gegeben sein, kann die Bank das Konto des Kunden rückbelasten. Um diesem Umstand vorzubeugen und das Risiko der Bank zu minimieren, dass ein Betrag nicht zurückgebucht werden kann, weil das Gegenkonto bereits nicht mehr existiert, greift man auf die Scheckverfügungssperre zurück. Bis zu einem Zeitraum von 15 Tagen wartet man mit der Gutschrift. In dieser Karenzzeit kann ein Scheck wegen Nichteinlösung zurückgegeben werden. Nach dieser Scheckverfügungssperre kann nun über den Betrag verfügt werden, die Vorläufigkeit, das heißt, der Vorbehalt bleibt allerdings bestehen, wenn der Scheck aus dem Ausland kommt. Die dortigen Gesetze im Umgang mit Schecks können sehr viel längere Rückgabefristen vorsehen.

Die Scheckverfügungssperre kann in Einzelfällen auch zum Problem werden. Erhält ein Arbeitnehmer beispielsweise sein Gehalt per Scheck, sorgt die Scheckverfügungssperre dafür, dass er erst 10 bis 15 Tage später mit dem Gehalt arbeiten kann. Man müsste dann sämtliche Fixkosten terminlich anpassen oder riskiert bei mangelnder Kontodeckung Überziehungszinsen. Im Fall des Händlers ist es für den Besteller nachteilig, dass er wegen der Scheckverfügungssperre längere Lieferzeiten einplanen muss, falls die Ware bis zur Gutschrift im Lager bleibt.