Reserveleistung
Verbraucher, die über eine eigene Anlage zur Stromerzeugung verfügen, können im Fall einer Störung oder eines Ausfalls ihrer Anlage auf elektrische Energie ihres Energieversorgers zurückgreifen: auf die so genannte Reserveleistung. Dabei ist nicht von Bedeutung, ob die Anlage aufgrund technischer Probleme ganz oder teilweise ausfällt oder ob sie wegen einer Revision stillgelegt wurde. Das Stromnetz ist so aufgebaut, dass Verbrauch und Erzeugung immer kongruent zueinander stehen, d.h., dass wenn die Stromerzeugung im Verhältnis zum Verbrauch zurückgeht, die positive Regel- und Reserveleistung greift, damit das Minus ausgeglichen werden kann. Tritt dagegen der umgekehrte Fall ein, dass mehr Strom erzeugt als verbraucht wird, spricht man von der negativen Regel- und Reserveleistung. Je nach der Dauer des Bedarfs für die Reserveleistung wird nach Primär-, Sekundär- und Tertiär-Regelung unterteilt. Die Tertiär-Regelung steht dabei für eine Dauerreserve. Bereitgestellt werden diese zeitlichen Stufen durch unterschiedliche Kraftwerke, je nachdem, wie schnell regulierbar die Reserve zur Verfügung sein muss.
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