Pfand
Bei vielen Krediten, bei denen die Bonität des Kreditnehmers allein nicht ausreicht, um den Kredit gewähren zu können, wird vom Kreditgeber zur zusätzlichen Absicherung ein Pfand verlangt. Bei einem Pfand handelt es sich um ein Sachgut, das oft sogar physisch übergeben wird oder aber auch lediglich um ein vertraglich vereinbartes Recht an einer Sache, das bis zur vollständigen Rückzahlung des Kredites an den Kreditgeber abgetreten wird. Das Pfand soll dem Kreditgeber die Sicherheit geben, dass er den verliehenen Kapitalbetrag auch auf jeden Fall wieder zurückerhält. Denn im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners darf der Kreditgeber das Pfand verwenden, um es zu verkaufen oder zu versteigern und aus dem Erlös die noch offenen Beträge zu tilgen. Somit erhält der Kreditgeber eine zusätzliche Absicherung neben der personellen Absicherung durch die allgemeine Haftung des Kreditnehmers selbst.
Als Pfand können viele unterschiedliche Werte herangezogen werden. Gerade bei Pfandleihhäusern, in denen die Sachgüter auch physisch in den vorübergehenden Besitz des Kreditgebers übergehen, dienen zahlreiche Konsumgüter als Pfand. Wichtig ist dabei natürlich, dass diese während der Kreditlaufzeit an Wert nicht verlieren können, damit der Kreditgeber notfalls auch seine Forderung zurückerhält. Damit der Kreditgeber auf jeden Fall auf der sicheren Seite ist und den verliehenen Betrag aus dem Pfand geltend machen kann, entspricht die Kredithöhe meist auch nicht dem Wert des verpfändeten Gutes, sondern liegt darunter, sodass der Kreditgeber bei der Verwertung auf jeden Fall den Kreditbetrag zurückerhält, selbst wenn er das Pfand nicht zum Bestpreis verkaufen kann. Bei größeren Krediten, bei denen demnach auch Dinge von höherem Wert als Pfand genutzt werden, wie es beim Auto- oder Immobilienkredit der Fall ist, werden die Sachgüter nicht physisch übergeben, sondern es wird lediglich der Pfandanspruch des Kreditgebers im Kreditvertrag festgehalten.
Eine besondere Form des Pfands stellt das Wertpapierpfand dar. Dieses wird speziell beim Wertpapierkredit verwendet. Hierbei erhält die Bank beziehungsweise der Kreditgeber vom Kreditnehmer Wertpapiere, für die das Pfandrecht gewährt wird. Üblicherweise ist der Kreditgeber hier auch gleichzeitig die Bank, bei der ein Wertpapierdepot besteht. Durch schwankende Kurse kann es dazu kommen, dass der Depotwert sinkt und unter die Kredithöhe fällt. In diesem Fall bittet die Bank den Kreditnehmer um Nachdeckung des Depots.