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Passivzinsen

Banken nehmen selbst Geld auf, nehmen Einlagen von Kunden oder Eigenkapital von Bankinhabern entgegen. Für diese Gelder werden Zinsen fällig. Beim Eigenkapital der Inhaber fallen diese zwar nicht wirklich an, werden aber in die Kalkulationen der Bank eingerechnet. Es lässt sich somit beispielsweise analysieren, ob man mit Fremdkapital oder mit Eigenkapital günstiger arbeitet. Die Zinsen, welche die Banken für die aufgeführten Gelder leisten, nennt man Passivzinsen. Diese werden auch als Einlagen- oder Habenzinsen bezeichnet. Es gibt sowohl gesetzliche Festsetzungen als auch zusätzlich vertraglich abstimmbare Regelungen. Wichtig sind die Passivzinsen auch für die Festsetzung des Aktivzinssatzes. Die Aktivzinsen sind die eingenommen Zinsen, welche die Bank von ihren Kunden für Überziehungen, Kredite und Finanzierungen bekommt. Aus Banksicht nennt man sie Sollzinsen. Damit die Bank entsprechend Gewinn daraus generieren kann, sollten die Zinseinnahmen der Bank höher sein als die Ausgaben durch die Passivzinsen. Wenn man nun die Passivzinsen den Aktivzinsen gegenüberstellt, lässt sich erkennen, wie hoch der Bruttogewinn ist. Fällt dieser zu niedrig aus, können die Zinsen für Kunden erhöht werden. Sollte das Ergebnis sehr gut sein, bekommt die Bank zusätzlich die Möglichkeit, sich Wettbewerbsvorteile zu verschaffen, indem sie ihren Kunden attraktive Angebote machen kann.

Passivzinsen sind nicht nur ein Thema für Banken. Wo immer Fremdkapital zur Durchführung von Projekten benötigt wird, müssen Passivzinsen bezahlt und in die Kalkulationen eingerechnet werden. Wenn beispielsweise weitere Windkraftanlagen in der Nordsee entstehen sollen, für die Vorleistungen aber nicht ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen oder Gelder für Entwicklung und Forschung benötigt werden, bedient man sich Krediten oder Fremdkapital von Investoren. Die Passivzinsen spielen hierbei aber nicht nur eine Rolle wegen der zusätzlichen Aufwendungen, die durch sie entstehen, sondern auch aus steuerrechtlichen Gründen. Je nach Unternehmens- oder Gesellschaftsform unterliegen die Passivzinsen anderen Bestimmungen bei den Abschreibungsmöglichkeiten. Bei Kapitalgesellschaften kann es Grenzen der Abschreibungsfähigkeit geben.

In Jahresberichten von Unternehmen tauchen die Passivzinsen als eigenständiger Posten auf und sind dann zum Beispiel untergliedert in Zinsen an die Bank und sonstige Zinsaufwendungen. Nicht absetzbare Passivzinsen spielen daher natürlich auch eine Rolle bei der Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage, welche sich direkt auf die Körperschaftssteuer auswirkt.