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Kontoführungsgebühr

Die Kontoführungsgebühr ist eine Bankgebühr, die die Kosten für die Kontoführung decken soll. Steuerrechtlich kann sie in einem gewissen Umfang als Werbungskosten angesetzt werden. Grundsätzlich ist in Deutschland keine einheitliche Kontoführungsgebühr vorgesehen, aus diesem Grund unterscheiden sich die Angebote der verschiedenen Banken zum Teil erheblich. Einige Banken bieten ihren Kunden ein Konto ohne Kontoführungsgebühr an. In den meisten Fällen ist dieses Angebot jedoch an Bedingungen geknüpft. So wird beispielsweise in der Regel vorausgesetzt, dass es sich bei dem ausgewählten Konto um das Gehaltskonto des Kontoinhabers handelt. Somit ist beispielsweise für viele Selbstständige diese Form des kostenlosen Kontos grundsätzlich ausgeschlossen. Zum Teil können aber auch Arbeitnehmer ein solches Konto nicht beanspruchen, da einige Banken dieses Angebot nur Kunden mit einem hohen Gehaltseingang unterbreiten. Neben Arbeitnehmern wird häufig auch Schülern und jungen Menschen in der Ausbildung ein Girokonto ohne Kontoführungsgebühr angeboten, zum Teil werden diese Konten auch noch verzinst.

Wer kein Anrecht auf ein Girokonto ohne Kontoführungsgebühr hat, kann zumeist zwischen verschiedenen Modellen wählen. Grundsätzlich gibt es Banken, die die Kontoführungsgebühr mit einer monatlichen oder quartalsmäßigen Pauschale berechnen. Diese Pauschale enthält neben einer reinen Grundgebühr auch das Recht, unbegrenzt innerdeutsche Überweisungen und Ein- sowie Auszahlungen zu tätigen. Die Anzahl der eingeschlossenen Kontoauszüge ist hier jedoch zum Teil begrenzt.

Neben diesem Pauschalmodell bieten viele Banken auch eine leistungsbezogene Abrechnung an. Diese sieht zum Teil auch eine Grundgebühr vor. Für alle Leistungen wird ein vertraglich vereinbartes Entgelt fällig. Vor allem für Kontoinhaber mit wenigen Vorgängen lohnt sich dieses Modell. Die meisten Banken unterscheiden neben diesen beiden Modellen auch die Art der Kontoführung. In der Regel ist das Online-Banking wesentlich preisgünstiger als die beleghafte Überweisung. Natürlich kann ein Kontoinhaber auch im Falle des Online-Bankings die beleghafte Überweisung in Anspruch nehmen, in diesem Fall entsteht ihm aber eine zusätzliche Kontoführungsgebühr. Eine weitere Kontoführungsgebühr, die häufig berechnet wird, ist die Gebühr für das Verschicken von Kontoauszügen. Gerade beim Online-Banking neigen viele Kontoinhaber dazu, keine Kontoauszüge mehr zu ziehen. Banken sind in einem solchen Fall dazu verpflichtet, diese an den Kontoinhaber zu verschicken und erheben für diesen Vorgang zum Teil eine erhebliche Kontoführungsgebühr.