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Kassenbestand

Der Kassenbestand weist jenes Bargeld aus, das am Ende eines jeweiligen Verkaufs- oder Handelstages (zum Beispiel in einem Einzelhandelsgeschäft oder einem Bankinstitut) vorhanden ist. Der Kassenbestand ergibt sich im engsten Sinne also aus dem Anfangs-Bargeldbestand zum jeweiligen Zeitpunkt der Geschäftsöffnung und den Einnahmen und getätigten Auszahlungen, die bis zum Geschäftsschluss hinzukommen. Auch das Bargeld in einer vorgehaltenen Sortenkasse sowie der Portokasse ist aufzunehmen. Zum Kassenbestand zählen sämtliche Bestände der Haupt- und eventuell bestehender Nebenkassen, eingeschlossen Sorten und handelbare Wertmarken wie Steuer- und Beitragsmarken oder auch Briefmarken. Über alle Geschäftsvorfälle des Arbeitstages ist Buch zu führen, um Einnahmen und Ausgaben exakt verrechnen zu können. Auch sind Schecks auszuweisen, über die das Unternehmen in eigener Rechnung entscheiden kann.

Wird der Begriff Kassenbestand weiter gefasst, sind unter ihm alle Finanzmittel zu verstehen, über die kurzfristig verfügt werden kann. Diese müssen in diesem Fall nicht in unmittelbarer Form als Bargeld verfügbar sein. In den so bestimmten Kassenbestand geht auch das Bargeld ein, wenn es so investiert ist, dass täglich darüber verfügt werden kann (zum Beispiel verzinslich auf einem Konto angelegtes Tagesgeld). Weiterhin besteht die Möglichkeit, bei einem Kassenbestand solche Finanzmittel einfließen zu lassen wie Aktien oder Fonds, die ohne Beachtung irgendwelcher Haltefristen angelegt wurden. Die rechtmäßige Zugehörigkeit solcher Wertpapiere erklärt sich aus der Möglichkeit zum börsentäglichen Verkauf.

Die Funktion von Geld in einer Volkswirtschaft besteht darin, als jederzeit verfügbares und einsetzbares Tausch- und Zahlungsmittel für den Kauf von Waren und Dienstleistungen verwendet werden zu können oder um Zahlungen von Lohn, Rente und Einkommen durchzuführen. Der Kassenbestand bildet sich durch Bargeld und weiteres Guthaben. Ein sich vermindernder Kassenbestand bei einer Partei führt bei einer anderen Partei zu einer Erhöhung des Geldbestandes. Zahlt beispielsweise ein Unternehmen zu Beginn des Monats den Lohn aus, wird dieser in den privaten Haushalten im Laufe des Monats wieder für den Einkauf von Waren und Dienstleistungen ausgegeben und fließt somit in die Kassen der Unternehmen zurück. Der Nachteil des Geldbestandes als Bargeld ist, dass er in einer solchen Form meist keinerlei Zinsen bringt. Im Gegenteil, die Kosten für eine solche Geldbevorratung mit einem jeweiligen Zinssatz – und damit auch der eigentliche Preis des Geldes - steigen. Die Bevorratung mit Geldmitteln sollte unter dem Grundsatz erfolgen, bevorstehende Zahlungen jederzeit tätigen zu können.