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Haushaltskrise

Die Haushaltskrise kann sowohl den privaten wie auch den öffentlichen Haushalt betreffen. Der private Haushalt ist dadurch gekennzeichnet, dass eine Gruppe von Menschen, meist eine Familie, gemeinsam wirtschaftet. Das gemeinsam erarbeitete Geld dient dem Auskommen der Gruppe. Eine Haushaltskrise kann hier durch den Ausfall von Einnahmen, zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit, ausgelöst werden, wenn notwendige Ausgaben wie Kreditrückzahlungen nicht mehr bestritten werden können.

Der öffentliche Haushalt setzt sich aus den Einnahmen und Ausgaben eines Staates zusammen. Das können auch Bundesländer, Städte und Kommunen sein. Ein Haushaltsplan stellt beide Seiten gegenüber und gibt gleichzeitig einen Überblick, ob die Finanzen des Haushaltes gesichert sind oder ob eine Haushaltskrise droht. Dieser Plan gilt für ein Jahr und muss von den jeweiligen Parlamenten genehmigt werden. Einnahmen für die öffentlichen Haushalte sind neben Steuern auch Gewinne aus dem Verkauf von Staatseigentum. Den Einnahmen werden die Ausgaben gegenübergestellt. Dies sind Aufwendungen wie Personalkosten oder Kosten für die Aufrechterhaltung des sozialen Netzes. Fallen eingeplante Steuereinnahmen aus und die Ausgaben können nicht in gleichem Maße gesenkt werden, tritt eine Haushaltskrise ein.

Die Haushaltskrise zeigt sich im Haushaltsdefizit, einer Lücke zwischen den Einnahmen und den Ausgaben. Eine Haushaltskrise kann rechtzeitig durch die jährlichen Schätzungen der Einnahmen und den fest geplanten Ausgaben erkannt werden, um eine drohende Zahlungsunfähigkeit zu vermeiden. Die Zahlungsunfähigkeit wird auch als Illiquidität, bankrott oder Insolvenz bezeichnet. Als zahlungsunfähig gilt ein Schuldner, das kann der Staat, das Unternehmen oder die Privatperson sein, wenn durch fehlende Zahlungsmittel den fälligen Zahlungsverpflichtungen den Gläubigern gegenüber nicht nachgekommen werden kann. Es kommt zu einer völligen Einstellung der Zahlungen und die Umstände lassen auch keine weiteren Zahlungen in einem überschaubaren Zeitraum erwarten. Die Insolvenzordnung hat das so festgelegt.

Haushaltskrisen im privaten und öffentlichen Bereich haben sich den letzten Jahren verschärft. Die Verschuldung gegenüber Kreditunternehmen ist enorm gestiegen. Der Konsum auf Kosten fremden Geldes, das irgendwann zurückgezahlt werden muss, bringt viele Bürger in die Haushaltskrise. Die Haushaltskrise als Vorbote der Zahlungsunfähigkeit verlangt drastische Sparmaßnahmen, die mit einer Steigerung der Einnahmen einhergehen müssen. Die Europäische Union hat zur Verhinderung beziehungsweise zur Eindämmung einer Haushaltskrise seiner Mitgliedsländer eine Defizitobergrenze für die jährliche Staatsverschuldung festgelegt. Die Haushaltskrise wird damit nicht aktiv beigelegt werden können, da immer noch die Ausgaben die Einnahmen übersteigen.