Goodwill
Bei der betriebswirtschaftlichen Größe Goodwill handelt es sich um den Geschäfts- oder Firmenwert eines Unternehmens. Der Goodwill wird in Deutschland zu den immateriellen Vermögensgegenständen gezählt und nach Paragraf 266, Absatz 2 des Handelsgesetzbuches bilanziert. Es handelt sich dabei um den Kaufpreis, von dem der Substanzwert des Unternehmens abgezogen wird. Der Substanzwert des Unternehmens ergibt sich aus dem Wert der stillen Reserven und dem Zeitwert des Eigenkapitals des Unternehmens. Die Bilanzierung vom Goodwill nach deutschem Steuerrecht erfolgt jedoch nur, wenn dieser erworben worden ist. Die Aktivierung ist dann sowohl in der Steuerbilanz als auch in der Handelsbilanz des Unternehmens vorzunehmen. Ein selbst geschaffener Goodwill darf weder handels- noch steuerrechtlich beachtet werden. Dies begründet sich in der fehlenden Objektivität, die bei der Festsetzung vom Goodwill gegeben sein muss. Werte wie der eigene Kundenstamm, Wissen, das im Unternehmen steckt, und auch die Qualität des Managements bilden sich erst während der Geschäftstätigkeit des Unternehmens. Sie werden erst bei der Veräußerung eines Betriebes bewertet.
Erwirbt ein Käufer ein Unternehmen, so zahlt er neben den bilanzierten materiellen und immateriellen Unternehmenswerten natürlich auch für die zukünftigen Erwartungen, die er in das Unternehmen setzt, ebenso wie das Potenzial, das er bei den bereits vorhandenen Kunden sieht. Auch der Ruf eines Unternehmens wirkt sich auf den Veräußerungspreis aus. Der derivative Goodwill, also der tatsächlich erworbene Geschäfts- und Firmenwert im Zusammenhang mit einem Unternehmenskauf, ist nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz aktivierungspflichtig, da seine Nutzungsdauer nach HGB zeitlich begrenzt ist. In der Steuerbilanz wird der Goodwill innerhalb von 15 Jahren abgeschrieben. In Anlehnung daran wird der Goodwill auch in der Handelsbilanz nach Paragraf 7, Absatz 1 Satz 3 Einkommensteuergesetz über eine Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben.
Neben den deutschen Rechnungslegungsstandards sind für international operierende Unternehmungen auch internationale Rechnungslegungsregelungen bindend, beispielsweise US-GAAP oder IFRS. Ebenso wie nach deutschem Steuerrecht wird der Goodwill in der Handelsbilanz nur aktiviert, wenn er erworben wurde, also nicht selbst erschafft wurde. Der Unterschied zwischen den deutschen und internationalen Rechnungslegungsstandards liegt in der Abschreibungsdauer. Eine planmäßige Abschreibung wie nach HGB erfolgt nicht, da die Nutzungsdauer vom Goodwill nach internationaler Auffassung nicht abzuschätzen ist. Es erfolgt eine außerordentliche Abschreibung, die mithilfe eines Impairment Tests, einem jährlichen Werthaltigkeitstest gemäß IAS 36, ermittelt wird.