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Girozentrale

Die regionalen Zentralinstitute der Sparkassen in Deutschland werden Girozentrale genannt. Für einzelne Regionen sind verschieden Landesbanken zuständig. Sparkassen und Landesbanken bilden dabei eine Gemeinschaftsbank. Der Staat nimmt die Aufsicht über diese Gemeinschaftsbanken wahr, da sie als Körperschaften des öffentlichen Rechts tätig sind. Eine Ausnahme bilden die HSH Nordbank AG und die WestLB AG sowie die Landesbank Berlin AG. Die Girozentrale in Deutschland führt seit 1999 das Spitzeninstitut die DekaBank mit Sitz in Frankfurt am Main. Das Spitzeninstitut der Girozentrale entstand durch einen Zusammenschluss der deutschen Girozentrale Deutsche Kommunalbank (DGZ) und der DekaBank. Die Deutsche Girozentrale DGZ wurde bereits 1918 ins Leben gerufen. Ihre Aufgabe bestand in der Tätigkeit als Geldvermittlungsstelle sowie in der Förderung des bargeldlosen Geldverkehrs. 1956 wurde die Deka Deutsche Kapitalgesellschaft gegründet. Mit dem ersten und seinerzeit einzigen Aktienfonds Deka-Fonds begann die Geschichte der Fondsverwaltung und Vermögensbetreuung. Heute gehört die DekaBank zu den größten Vermögensverwaltern Deutschlands.

Die Girozentrale führt die Bankgeschäfte eines Landes beziehungsweise einer Region in Deutschland. Die Förderung der regionalen Wirtschaft gehört zu den Aufgaben ebenso wie die Aufgabe, als zentrale Verrechnungsstelle des bargeldlosen Geldverkehrs tätig zu sein und Liquiditätsreserven zu verwalten sowie Inhaberschuldverschreibungen, Pfandbriefe und Kommunalobligationen, die der Refinanzierung dienen, auszugeben. Mit Krediten werden Sparkassen im Bedarfsfall ausgestattet. Auch Auslandsgeschäfte für Kunden der Sparkassen gehören zum Geschäftsfeld der Landesbanken. Denn Sparkassen sind aufgrund von Satzung, Gesetzen sowie beschränkten Möglichkeiten nicht in der Lage, selbstständig Auslands- und Kreditgeschäfte durchzuführen. Namentlich tritt die Girozentrale mit entsprechender Länderbezeichnung auf. Durch den Zusammenschluss einzelner Landesbanken miteinander hat nicht jedes Bundesland eine eigene Landesbank.

Im Jahr 2005 setzte die Europäische Union durch, dass Landesbanken keine staatlichen Garantien mehr geben dürfen. Sie sind seitdem den Privatbanken gleichgestellt. Dies führte dazu, dass einzelne Landesbanken ihre zu hohe Risikobereitschaft bei Geldanlagen mit enormen Verlusten büßen mussten. Die Finanzkrise brachte einzelne Landesbanken an den wirtschaftlichen Abgrund. Die LRP Landesbank Rheinland-Pfalz und die Sachsen LB mussten ihre Eigenständigkeit aufgeben und sind seitdem unter dem Dach der Landesbank Baden-Württemberg LBBW tätig. Seitdem gibt es elf Girozentralen. Die Girozentrale geriet in Kritik, da sie besonders von der Finanzkrise getroffen wurden und hinsichtlich ihrer Rentabilität mit den Privatbanken nicht Schritt halten konnte. Für Verluste der halbstaatlichen Girozentrale müssen im Notfall die öffentliche Hand sowie die Sparkassen einstehen.