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Gewinn

Der Gewinn setzt sich allgemein aus der Differenz von Erlösen und Kosten zusammen. Eine Berechnung vom Gewinn kann sowohl für betriebswirtschaftliche Entscheidungen als auch für die Festsetzung der Steuerschuld notwendig sein. Die Berechnung vom Gewinn für die Steuerschuldermittlung ist gesetzlich vorgeschrieben, jedoch von der Art der Ermittlung abhängig. Kleinere Unternehmen entscheiden sich häufig für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Bei großen Unternehmen besteht jedoch grundsätzlich eine Bilanzierungspflicht, sie müssen die Gewinn- und Verlustrechnung für die Gewinnermittlung verwenden.

Der nach steuerrechtlichen Vorschriften ermittelte Gewinn ist wiederum vom handelsrechtlichen Gewinn zu unterscheiden. Bei der Handelsbilanz gilt das Vorsichtsprinzip, so müssen beispielsweise noch nicht realisierte Verluste gebucht werden. Aufgrund des Vorsichtsprinzips fällt der handelsrechtliche Gewinn in der Regel immer kleiner aus.

Neben dem Unternehmensgewinn können aber auch einzelne Teilbereiche, ja sogar Produkte auf ihre Kosten- und Erlösstruktur hin analysiert werden. Diese Art der Gewinnberechnung ist im Bereich der Kosten- und Leistungsrechnung zu finden. Grundsätzlich wird in der Kosten- und Leistungsrechnung in verschiedene Gewinne unterteilt. Der Rohgewinn I setzt sich aus der Differenz des Nettoverkaufspreises und des Nettoeinkaufspreises beziehungsweise der Herstellungskosten zusammen. Grundsätzlich ist die Ermittlung dieser Werte im Handel relativ einfach. Im produktiven Bereich erschweren Fixkosten die Berechnung vom Gewinn pro Stück. Eine steigende Produktion führt in der Regel zu geringeren anteiligen Fixkosten und somit zu einem größeren Gewinn, dies muss beachtet werden.

Beim Rohgewinn II werden vom Rohgewinn I noch die Warenbezugskosten abgezogen. Auch hier ist häufig eine eindeutige Zuordnung auf einzelnes Produkt nicht möglich. Dies erscheint vielleicht auf den ersten Blick seltsam. Unter der Berücksichtigung der Tatsache, dass beispielsweise ein preisintensiver und ein preiswerter Artikel in einer Sendung verschickt werden, ist dies gut nachvollziehbar. Grundsätzlich liegt es in einem solchen Fall im Ermessen des Controllers, wie er die Bezugskosten aufteilt. Eine Aufteilung wäre beispielsweise nach Größe und Gewicht, aber auch nach dem Warenwert möglich.

Ebenfalls ist beim Rohgewinn zu kritisieren, dass er nicht alle preisbildenden Faktoren berücksichtigt. Er enthält produktgebundene Abschläge wie Skonti, ein umsatzgebundener Nachlass zum Beispiel in Form eines Jahressonderbonusses wird jedoch nicht berücksichtigt. Ebenso sind in diesem Gewinn keine Gemeinkosten enthalten. Diese Kosten werden erst in der Kostenträgerrechnung bewertet.