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Geldwäsche

Der Paragraf 261 des Strafgesetzbuches bezeichnet Geldwäsche sowie Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte als Straftatbestand. Hinter der Bezeichnung Geldwäsche verbirgt sich der Vorgang, illegal erzieltes Einkommen zu verbergen oder legalen Quellen zuzuordnen, um den Schein eines rechtmäßigen Erwerbs zu wahren. In der Regel kann illegal erworbenes Vermögen oder in strafbarer Weise erzieltes Geld nicht in größeren Mengen in den offiziellen Verkehr gebracht werden beziehungsweise offiziell ausgegeben werden. Durch ein “Waschen des Geldes“ kann illegalem Geld der legale Anschein gegeben werden. Diese Handlungen haben weiterhin das Ziel, aus der Schattenwirtschaft erzieltes Vermögen und Gewinne vor dem Finanzamt und den Strafverfolgungsbehörden zu verbergen.

Die Möglichkeiten zur Geldwäsche sind sehr vielfältig und der gesamte Prozess wird in der Fachliteratur in drei Phasen unterteilt. In einer ersten Phase der Geldwäsche, dem sogenannten Placement, wird eine illegal erlangte Menge an Bargeld in den Finanz- oder Wirtschaftskreislauf gebracht. Durch das sogenannte Smurfing werden meist kleinere Geldbeträge eingesetzt und Geld wird in Spielbanken, teure Hotels, Pferdewetten und Wechselstuben platziert sowie durch Einzahlungen auf Bankkonten und den Erwerb von Wertpapieren und Luxusgegenständen dem normalen Kreislauf von Wirtschaft und Finanzen zugeführt.

Eine zweite Phase der Geldwäsche wird als Verschleierung, Layering, bezeichnet und dient der Verwischung der Spuren. Die Herkunft des Vermögens wird unter Durchführung verschiedener Aktionen so lange hin und her transferiert, bis sich ein illegaler beziehungsweise krimineller Erwerb nicht mehr nachweisen lässt. Mittel dieser Form der Geldwäsche sind Auslandszahlungen und Scheingeschäfte. Dabei wird meist auf Strohmänner, Offshore-Banken und Scheingesellschaften zurückgegriffen - oft in Ländern, die kein oder nur unzureichendes Interesse an Geldwäsche haben oder über eine entsprechende Gesetzgebung verfügen.

Die dritte Phase der Geldwäsche heißt international gebräuchlich Integration. Wenn die Herkunft illegalen Geldes nicht mehr nachzuweisen ist, kann es als Ertrag aus rechtmäßiger geschäftlicher Tätigkeit genutzt werden. Ist das Geld letztlich in Immobilien, Lebensversicherungen und Firmenanteile investiert, ist der Kreislauf einer erfolgreichen Geldwäsche geschlossen.

Seit 2008 ist das Geldwäsche-Gesetz (GwG) in Kraft. Die neuen strengeren Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und Terror-Finanzierung betreffen den gesamten Finanzsektor. Es werden besonders erhöhte Anforderungen hinsichtlich der Einhaltung von Sorgfaltspflichten durch alle am Finanzgeschäft beteiligten natürlichen und juristischen Personen festgelegt. So gehören unter anderem Finanzunternehmen, Versicherungsgesellschaften und -makler, lizenzierte Finanzdienstleister, Banken, Rechtsanwälte, Steuerberater, Immobilienmakler und Wirtschaftsprüfer zum verpflichteten Personenkreis.