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Gegengeschäft

Ein Gegengeschäft (auf Englisch: back to back) ist zum einen eine Transaktion, bei der sich sämtliche Verbindlichkeiten und Verpflichtungen in einer zweiten Transaktion spiegeln, demnach ein Geschäft, welches in Kompensation erfolgt. Zum anderen ist das Gegengeschäft eine Transaktion, bei der ein Kredit in einem Staat in einer Währung gegen einen Kredit in einem anderen Staat in dessen jeweiliger Währung ausgegeben wird. Das Kompensationsgeschäft ist immer ein Geschäft, bei dem ein Exporteur die Verpflichtung übernimmt, für seine entsprechende Lieferung beziehungsweise Dienstleistung Waren des Importlandes vom gleichen Wert ganz (Vollkompensation) oder teilweise (Teilkompensation) zu übernehmen oder zu beziehen.

Das Kompensationsgeschäft trägt ebenso die Bezeichnung Gegengeschäft oder Countertrade. Das Gegengeschäft lässt sich in mehrere Grundformen unterteilen. Das Gegengeschäft als Bartergeschäft ist ein per Vertrag fixierter vereinbarter Austausch von Ware gegen Ware, bei dem keinerlei Geldbewegungen zu verzeichnen sind. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Werbungstreibender einem Fernseh- oder Radiosender eigene Programme zur Verfügung stellt und dafür entsprechend Werbezeiten erhält.

Das Gegengeschäft als Parallelgeschäft, genannt auch Counter Purchase, bezeichnet ein Geschäft, bei dem der Exporteur die Verpflichtung übernimmt, in Höhe eines vereinbarten Prozentsatzes seiner Exportlieferung in einer bestimmten Frist Waren vom jeweiligen Importeur zu beziehen oder zu kaufen. Die Lieferung sowie die Gegenlieferung werden üblicherweise in zwei jeweils getrennten Verträgen geregelt, die letztlich gegen Geldzahlung ihre Erfüllung finden. Das Gegengeschäft als Rückkaufgeschäft (buy-back) findet häufig Verwendung bei Industrieanlagen, Produktionsmitteln und Lizenzen, während die Bezahlung über einen längeren Zeitraum erfolgt. Dabei wird das Geschäft über die mit diesen Mitteln hergestellten Produkte verrechnet und bezahlt. Das Gegengeschäft als Offsetgeschäft beinhaltet die Verpflichtung des Exporteurs - in der Regel im Zusammenhang mit großen Staatsprojekten wie Flugzeugbau oder Schiffbau -, bestimmte Teile von Lieferungen oder Teilaufträge von Unternehmen des Landes ausführen zu lassen, das den Auftrag erteilt. Die Aufträge des Exporteurs enthalten nicht die Verpflichtung, unbedingt an das jeweilige Projekt gebunden zu sein.

Das Kompensationsgeschäft beziehungsweise Gegengeschäft zählte früher im Handel mit den Ländern des ehemaligen Ostblocks zur gängigen Geschäftsform, da diese Länder wegen ständiger Devisenknappheit nicht bar in akzeptierter, frei konvertierbarer Währung zahlen konnten. Das Gegengeschäft spielt heute vor allem im Handel mit Entwicklungsländern eine Rolle. Der Anteil am Welthandel insgesamt wird auf zehn bis zwanzig Prozent eingeschätzt.