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Gasverbrauchseinrichtung

Was als Gasverbrauchseinrichtung zu bezeichnen ist, wird über eine spezielle EU-Richtlinie im engeren Sinn geregelt, die Richtlinie 90/396/EWG. Sie besagt, dass alle die Geräte, welche zum Kochen, zur Warmwasseraufbereitung oder auch zum Heizen, zu Beleuchtungs-, zu Kühl- oder zu Waschzwecken verwendet werden und dabei mit Brennstoffen im gasförmigen Aggregatzustand bei einer Wassertemperatur von weniger oder maximal 105 Grad Celsius betrieben werden, als Gasverbrauchseinrichtung zu bezeichnen sind. Ebenso gehören die Gas-Gebläsebrenner und ihre dazugehörigen Wärmetauscher laut dieser Richtlinie dazu als auch solche Geräte, die in Industriebetrieben für spezielle Industrieverfahren verwendet werden, wie beispielsweise die Heißgaserzeuger. Diese Produkte sind auch kennzeichnungspflichtig: ein CE-Label muss hier gut sichtbar angebracht sein, bevor sie überhaupt in Betrieb gehen oder auch gehandelt werden dürfen. Im erweiterten Sinne kann man als Gasverbrauchseinrichtung aber all die Geräte bezeichnen, die Gas, insbesondere natürlich Erdgas, zur Umwandlung von Energie nutzen.