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Gasgerät

Als Gasgerät bezeichnet man die Gasfeuerstätten, deren Abgase direkt ins Freie geleitet werden als auch Gasgeräte, die keine Abgasanlage aufweisen. Die generelle Unterteilung der Gasgeräte in die Arten A, B oder C richtet sich nach der Abgasableitung oder der unterschiedlichen Art der Verbrennungsluftzufuhr. Gasgeräte des Typs A sind solche, die die benötigte Verbrennungsluft aus dem Raum, in dem sie aufgestellt sind, entnehmen und die Abgase wieder in diesen abgeben. Durch die verschiedenen Arten der Zufuhr der Verbrennungsluft wird unterschieden nach A1 – ohne Gebläse, A2 – mit Gebläse, welches hinter dem Gasbrenner angeordnet ist und A3 – mit Gebläse, welches sich vor dem Gasbrenner befindet. Gasgeräte des Typs B haben eine Abgasanlage, entnehmen die Verbrennungsluft aber aus dem Aufstellraum. Auch hier gibt es eine Unterteilung nach B1 und B2 - mit und ohne Strömungssicherung - und B3: Geräte, bei denen die Abgasleitungen unter Überdruck stehen und von Verbrennungsluft umspült werden. Beim Typ C sind all die Gasgeräte erfasst, die ihre Verbrennungsluft durch eine geschlossene Vorrichtung aus dem Freien beziehen und eine Abgasanlage haben. Hier gibt es acht Untergruppen.