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Garantieprovision

Die Provision bezeichnet ein Entgelt für eine bestimmte Dienstleistung. Sie kann eine Vermittlungs-, Bank-, Vertreter- oder Maklerprovision sein. Durch das Regeln der Provisionshöhe und die Zahlungsweise durch Gesetze verbunden mit handelsrechtlichen, privaten sowie unternehmerischen Regelungen wird aus der Provision eine garantierte Provision, also eine Garantieprovision. Die Garantieprovision ist die übliche Vergütung für die Besorgung beziehungsweise Vermittlung eines Handelsgeschäftes. Sie errechnet sich aus der prozentualen Beteiligung am Umsatz (Umsatzprovision) oder am Deckungsbeitrag (Deckungsbeitragsprovision). Die Höhe der Provision wird üblicherweise zwischen dem Unternehmen und dem Vermittler vertraglich geregelt. Damit wird die Provision zur Garantieprovision. Die Provision erhält der Vermittler normalerweise monatlich ausgezahlt. Das Handelsgesetzbuch HGB schreibt einen maximalen Abrechnungszeitraum von drei Monaten vor.

Das Bankenwesen kennt Garantieprovisionen in der Form von Bankprovisionen. Alle Provisionen, Gebühren und Spesen einer Bank sind in den jeweiligen Geschäftsbedingungen enthalten. So garantiert die jeweilige Bank Zahlungen für ihre Dienstleistungen, die der Bankkunde mit seiner Unterschrift im Fall der Provisionszahlung zur Garantieprovision werden lässt. Bankprovisionen erhält das Kreditinstitut für erbrachte sowie zu erbringende Leistungen. Das zeigt sich in der Garantieprovision für das Kreditgeschäft und dem Zahlungsverkehr sowie für den An- und Verkauf, die Verwahrung und Verwaltung von Effekten. Garantieprovisionen verlangt die Bank auch beim Emissionsgeschäft und bei der Vermögensberatung sowie der Vermögensverwaltung. Auch im Bürgschafts- und Garantiegeschäft erheben Banken Garantieprovisionen. Das Inkassogeschäft kennt die Inkassoprovision. Beim Devisengeschäft werden Devisenprovisionen fällig ebenso beim Geschäft mit Edelmetallen und Sorten. Im Wechselgeschäft sind Garantieprovisionen in Form der Domizil- oder Rückwechselprovision zu zahlen.

Eine Garantieprovision erhält zum Beispiel ein freiberuflicher Handelsvertreter, aber auch ein angestellter Verkäufer sowie ein Vermittler, zum Beispiel ein Immobilienmakler oder Kreditvermittler. Die Garantieprovision beruht auf dem Prinzip der Provisionsanerkennung. Die Inanspruchnahme einer Dienstleistung und das Einverständnis mit den in den jeweiligen Geschäftsbedingungen geregelten Provisionen machen diese zur Garantieprovision. Im Bankwesen ist aufgrund der Vielzahl von Regelungen eine exakte Trennung von Gebühren und Provisionen sehr schwer. Da Bankgebühren stärker reglementiert und kontrolliert werden als Provisionen, verstecken sich in den Garantieprovisionen viele eigentliche Gebühren. Weitestgehend identisch mit der Garantieprovision ist das sogenannte Fixum. Die Abschlussprovision muss das Fixum erwirtschaften. Oft erfolgt die Zahlung eines Fixums auch als erfolgsunabhängiger Betrag, der zur Provision zusätzlich gezahlt wird, ohne dass eine Anrechnung des Fixums auf die Provision erfolgt.