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Finanzbericht

Der Begriff Finanzbericht wird in der Literatur unterschiedlich verwendet. Zum einen findet er Verwendung als Rechenschaftsbericht beziehungsweise Finanzbericht eines Geschäftsjahres (Geschäftsbericht). Dabei umfasst der Geschäftsbericht mehr als nur Zahlenkolonnen, Tabellen und fachspezifische Texte. Der Geschäftsbericht gehört zu den wichtigsten Instrumenten der Kommunikation zwischen Unternehmen und der Öffentlichkeit. Ein Finanzbericht gilt bei vielen als zahlenüberfrachtet und trocken. Spezielle Geschäftsbericht-Rankings zeigen, welche Unternehmen in Lage sind, gute Berichte zu erstellen. Generell hat in den letzten Jahren die Bedeutung der Finanz-Kommunikation zugenommen. Besonders der Aktienboom zur Jahrtausendwende hat vielen Unternehmen die Notwendigkeit dieser Finanz-Kommunikation als einen bedeutenden Faktor im Wettbewerb um Kapital gezeigt. Seit dieser Zeit verwenden viele Unternehmen für die Anfertigung vom Finanzbericht viel Zeit und Geld, häufig nicht mit dem nötigen Erfolg. Ihre Beliebtheit stieg damit nicht, da oft sachliche Langeweile und eine zu bürokratische, objektive Berichterstattung bemängelt wird.

Ein Geschäftsbericht bezeichnet eine in der Regel gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichung eines Unternehmens, mit der Rechenschaft über ein vergangenes Geschäftsjahr abgelegt wird. Der Finanzbericht steht sowohl den jeweiligen Anteilseignern als auch einer sich dafür interessierenden Öffentlichkeit zur Verfügung. Der Geschäftsbericht stellt die hauptsächliche Informationsquelle für den jeweiligen Eigentümer (zum Beispiel die Aktionäre einer Aktiengesellschaft) dar, auf deren Grundlage er sich sowohl über die Strategie, die Tätigkeit als auch den Unternehmenserfolg umfassend informieren kann. Der Finanzbericht unterliegt einer im deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) festgelegten Pflicht zur Veröffentlichung, der Publizitätspflicht für Kapitalgesellschaften. Er muss bei kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften innerhalb einer Frist von vier Monaten nach Ablauf eines Geschäftsjahres veröffentlicht werden.

Eine weitere Verwendung des Begriffes Finanzbericht findet in der Bundeshaushaltsordnung (BHO) statt. Gemäß Paragraf 31 BHO hat das Bundesministerium der Finanzen zum Haushaltsgesetzentwurf und zum jeweiligen Haushaltsplan einen Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und den Stand der Finanzwirtschaft zu erstatten. Dabei muss die gesamtwirtschaftliche Entwicklung berücksichtigt werden. Der Finanzbericht ist den jeweiligen gesetzgebenden Körperschaften zu übergeben. Der Bericht enthält in der Regel einen Finanzplan des Bundes und den Haushalt des Bundes (einen Entwurf des Bundeshaushaltsplanes für das jeweils folgende Haushaltsjahr), den Entwicklungsstand der Finanzen und der Gesamtwirtschaft des Landes sowie Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Weitere Inhalte können steuerrechtliche Änderungen sowie Aussagen und Maßnahmen zu den Finanzen der Europäischen Union sowie internationaler Finanzbeziehungen sein. Der Finanzbericht enthält zudem umfassende gesamt- und finanzwirtschaftliche Übersichten und Tabellen.