Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll zuallererst natürlich dem Klimaschutz dienen, da es den Vorrang der erneuerbaren Energien vor fossilen Rohstoffen bei der Energieerzeugung fördert. Aber nicht nur Umwelt- und Klimaschutz spielen hier eine große Rolle, sondern auch die Kostenentwicklung der Energieversorgung. Diese soll durch die langfristige und immer stärkere Nutzung der erneuerbaren Energien positiv beeinflusst werden. Durch stärkere Nutzung der erneuerbaren Energieträger wird die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen wie Erdgas, Rohöl und Kohle, aber auch von Kernkraft reduziert. Gleichzeitig wird ein Anreiz geschaffen, an der Entwicklung neuer, effizienterer und kostengünstigerer Anlagen zur Gewinnung von Energie aus Sonne, Wind, Wasser und Biomasse zu arbeiten. Die Nutzung dieser Energieträger zur Wärmegewinnung und Stromerzeugung ist gesetzlich vorgeschrieben, und durch die begrenzte Verfügbarkeit fossiler Energien wird der Prozentsatz auch immer größer. Um Energieerzeugern hier einen Anreiz zu schaffen, hat man die Einspeisungsvergütung gesetzlich geregelt. Diese Regelung hat sich als so erfolgreich bewährt, dass sich inzwischen fast 50 Staaten daran orientieren.
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