Erneuerbare Energien Gesetz
Das erneuerbare Energien Gesetz wurde geschaffen, um die Nutzung erneuerbarer Energien bei der Erzeugung von Energie und damit natürlich auch den Klimaschutz zu fördern. Dass die Nutzung fossiler Brennstoffe nicht unbeschränkt möglich ist, ist sicherlich Jedem inzwischen bewusst - spätestens seit den Spekulationen über die zeitliche Dauer der möglichen Nutzung des derzeitigen Erdölvorkommens. Rechtzeitig die Abhängigkeit von diesen fossilen Energieträgern zu vermindern, ist eines der Anliegen dieses Gesetzes. Auch der Kostenfaktor spielt eine große und nicht unwesentliche Rolle. Die Kosten für die Förderung unrentabler Erdöl- oder Erdgasvorkommen werden steigen. Auch die Kosten der durch Kernkraft gewonnenen Energie, da die sichere Entsorgung verbrauchter Brennelemente finanziellen Aufwand in noch nicht absehbarer Höhe verursachen wird. Daher ist es sehr wichtig, rechtzeitig neue und effektive Anlagen für die Erzeugung von Energie aus Sonne, Wasser, Wind oder auch Biomasse zu entwickeln. Gesetzlich wird daher ein bestimmter Prozentsatz an erneuerbaren Energien vorgeschrieben und auch für den privaten Bauherren ein Anreiz geschaffen, diese Energien zu nutzen und Überschüsse gar ins Netz einzuspeisen. Diese Gesetzgebung hat sich so bislang mehr als bewährt: Bereits 47 andere Staaten orientieren sich bei entsprechenden Regularien für das eigene Land an der Gesetzesvorlage.
Tarifmerkmale
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