Energieeinsparverordnung
Die Energieeinsparverordnung, kurz EnEV genannt, die fester Bestandteil des Baurechts in Deutschland ist, regelt die Vorschriften, die der Gesetzgeber durch das Gesetz zur Energieeinsparung (EnEG) in Bezug auf bautechnische Anforderungen und den effizienten Verbrauch von Energie vorgeschrieben hat. Diese Verordnung ist sowohl für Wohn-, Büro- als auch bestimmte Betriebsgebäude gültig und hat die Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagenverordnung abgelöst und zusammengefasst. Dadurch fließen in die Gesamtbilanz eines Gebäudes sowohl die Faktoren Anlagetechnik, als auch baulicher Wärmeschutz ein und können miteinander verrechnet werden. So ist es möglich, dass zum Beispiel eine mangelhafte Wärmedämmung durch die Nutzung einer hocheffizienten Heizungsanlage ausgeglichen werden kann. Die Hauptanforderung bei Neubauten ist der entsprechende Jahresprimärenergiebedarf im konkreten Vergleich zu vergleichbaren Gebäuden mit ähnlicher Größe, gleichen technischen Eigenschaften und entsprechender Nutzung. Dabei muss aber ein Grenzwert für die wärmeübertragende Umfassung eingehalten werden. Bezugspunkt ist hierbei der Transmissionswärmeverlust.
Tarifmerkmale
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