Energieeinsparungsgesetz
Das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) hat zum Ziel, dass nicht mehr Energie verbraucht wird als nötig ist, um ein bestimmtes Gebäude entsprechend seines Zwecks zu nutzen, so zum Beispiel, um bei einem Wohngebäude entsprechende Innentemperaturen zu schaffen. Das Gesetz zielt hier vorrangig auf Wärmeschutz von Gebäudehüllen, effiziente Anlagentechnik (keine veralteten Heizungsanlagen) und sparsamen Energieverbrauch ab. Hierbei werden die Richtlinien sowohl auf zu errichtende, als auch auf bestehende Gebäude angewandt. Bei neu zu bauenden Gebäuden muss also - je nach Zweck des Gebäudes - der Wärmeschutz so ausgeführt werden, dass vermeidbare Verluste an Energie für Heizung oder Kühlung nicht auftreten. Lüftungswärmeverluste sind durch Einbau entsprechender Fenster und Türen (Dichtheit) zu verhindern, was ebenso für bestehende Gebäude gilt. Die Nutzung energiesparender Anlagen für Heizung und Warmwasserversorgung, Kühlung oder Beleuchtung und deren energiesparender Betrieb sind vorgeschrieben. Bei bestehenden Gebäuden wird die Einhaltung dieser Vorgaben durch den zwischenzeitlich vorgeschriebenen Energiepass dokumentiert. Bei neu zu errichtenden Gebäuden muss dies im Bauantrag nachgewiesen werden.
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