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Emissionsgrenzwerte

Emissionsgrenzwerte sind die vom Gesetzgeber zugelassenen Höchstwerte, die an Schadstoffen in die Umwelt abgegeben werden dürfen. Sie werden meistens in Volumen- oder Gewichtsanteilen angegeben. Die Messintervalle sind eng festgelegt, minütlich oder als Tageswert, um ihre Einhaltung ständig kontrollieren zu können. Die Kontrolle der Emissionsgrenzwerte obliegt bei häuslichen Heizungsanlagen dem Schornsteinfeger, dessen regelmäßige Kontrollen gesetzlich vorgeschrieben sind. Dies ist wichtig, um Umweltschädigungen direkt am Ursprungsort zu verhindern. Dessen ungeachtet müssen häufig Kompromisse geschlossen werden: zwischen verschiedenen Gesichtspunkten wie Umweltschutz, Kosten der Umweltinvestitionen und auch Entwicklungsstand der entsprechenden Technik. Die Emissionsgrenzwerte beziehen sich dabei aber immer auf einen einzelnen Ursprung. Für die Summe dieser Quellen in einem bestimmten Einwirkungsbereich müssen daher räumliche Immissionswerte festgestellt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, werden zur konkreteren Bestimmung technischer und baulicher Maßnahmen Immissions- und Emissionswerte zu Hilfe genommen. Diese Aspekte müssen auch in Bebauungsplänen der Gemeinden Berücksichtigung finden.