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Einzahlung

Eine Einzahlung erfolgt meistens auf ein Konto bei einer Bank. Dies kann zugunsten des eigenen Kontos sein, aber auch für Fremdkonten. Die Einzahlung bezeichnet einen Zufluss an Zahlungsmitteln, das bedeutet im Rechnungswesen aber nicht gleichzeitig eine Erhöhung des Geldvermögens. Denn mit der Bezahlung einer Rechnung hat man zwar das Geld bekommen, aber die Forderung erlischt. Eine Privateinlage eines Geschäftsinhabers ist zwar eine Einzahlung, stellt aber keinen Ertrag im buchhalterischen Sinne dar. Wer Verzugszinsen in Rechnung stellt, hat nach deren Bezahlung zwar eine Einzahlung, jedoch keine Leistung.

Es gibt Bareinzahlungen, bei denen man am Schalter der Bank einen bundesweit einheitlichen Zahlschein ausfüllt und an der Kasse das Geld abgibt. Diese Art der Einzahlung kann auf das eigene Konto oder zugunsten eines Dritten gehen. Einige Banken bieten auch Automaten für Einzahlungen an. Dort können jedoch nur Einzahlungen auf das eigene Konto erfolgen. Wer eine Einzahlung an einen Dritten vornimmt, muss je nach Bank mit unterschiedlichen Gebühren rechnen. Ein Geschäftsinhaber wird immer wieder seine Einnahmen aus dem Verkauf seiner Waren mittels Geldbombe, in Geldsäcken oder bei größeren Summen auch mittels Geldtransport einzahlen. Wenn man Geld auf seinem Sparbuch anlegt, ist dies eine weitere Art der Einzahlung. Bareinzahlungen auf das eigene Sparkonto sind kostenfrei und Zahlungen auf das eigene Girokonto müssen am gleichen Tag gutgeschrieben werden. Für eine Einzahlung erhält man eine Quittung, es sei denn, man zahlt das Geld auf ein Sparbuch ein, dann ersetzt der maschinelle Eintrag im Sparbuch die Quittung.

Man kann Geld auch in fremder Währung einzahlen. Das ist dann sinnvoll, wenn man aus dem Urlaub ausländische Geldscheine mitbringt und diese wieder in die inländische Währung umtauschen möchte. Es gibt auch Transferaktionen, die mit einer Einzahlung einhergehen. So kann etwa eine Person in Deutschland Geld bei Akzeptanzstellen der verschiedenen Transfergesellschaften einzahlen und kurze Zeit, manchmal nur ein paar Minuten, später kann eine Person im Ausland über das gesendete Geld verfügen. Bis vor wenigen Jahren war es möglich, Rechnungen, zum Beispiel für die Energieversorgung oder das Telefon, per Bareinzahlung bei den sogenannten Finanzkassen zu begleichen. Inzwischen wurde diese Praktik durch den bargeldlosen Zahlungsverkehr weitgehend verdrängt.