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Einheitskurs

Der Einheitskurs vereinfacht die tägliche Arbeit an der Börse und war in der Vergangenheit für die meisten Wertpapiere weltweit maßgebend. Statt der aktuellen Notierung der Aktie wird der einmal am Tag festgesetzte Einheitskurs zur Berechnung solcher Börsengeschäfte herangezogen. In Deutschland hat der Einheitskurs seine frühere Bedeutung verloren, da Wertpapiere an den deutschen Börsen in Frankfurt und Düsseldorf fast ausnahmslos nach den aktuellen Kursnotierungen gehandelt werden.

Der Begriff des Einheitskurses ist gleichbedeutend mit Kassakurs. Er wird für bestimmte an der Börse gehandelte Wertpapiere einmal täglich ermittelt. Dies geschieht üblicherweise gegen 12 Uhr oder 13 Uhr. Während des gesamten Tages gilt dieser Kurs dann für die betreffenden Geschäfte auf dem Börsenparkett. Zuständig für die Berechnung ist ein Kursmakler. Dieser setzt den Einheitskurs fest, indem er zunächst alle vorliegenden Aufträge für die gehandelten Wertpapiere zusammenfasst. Der anschließend festgesetzte Einheitskurs soll den bestmöglichen Marktausgleich, also den höchstmöglichen Umsatz erzielen. Für alle so gehandelten Wertpapiere gibt es demnach keinen Eröffnungs- oder Tagesschlusskurs.

Vor einigen Jahren wurde noch die Mehrzahl aller an der Börse vollzogenen Aufträge mittels Einheitskurs abgewickelt. Grund hierfür war, dass in diesen Fällen die Auftragsorder für die Wertpapiere nicht den Mindestumsatz erreichte. Nach diesem Prinzip wurden alle Aufträge unter einer Stückzahl von 50 normalerweise per Einheitskurs berechnet. In Deutschland ist heutzutage aus marktwirtschaftlichen Überlegungen auch der variable Handel mit kleinen Stückzahlen möglich. Hierfür ist der Mindestumsatz auf eins abgesenkt worden, sodass jede Auftragsorder von dieser Regelung betroffen ist. Kein Wunder also, dass der Einheitskurs hierzulande zunehmend an Bedeutung verliert und in Deutschland kaum noch Aktien in dieser Form gehandelt werden. Natürlich werden nach wie vor weltweit alle Aufträge des nicht variablen Handels zum Einheitskurs berechnet. Dasselbe gilt für alle Aufträge, für die keine fortlaufende Notierung an der Börse erfolgt. Ansonsten erfolgt die Berechnung wie bei allen zum variablen Handel zugelassenen Wertpapieren mit einer höheren Stückzahl auf Basis der aktuellen Kursnotierung. Hierzu zählen vor allem Wertpapiere von hohem Publikumsinteresse, etwa bei Neuemissionen. Ausnahmen bilden allein jene Aufträge des variablen Handels, die auf Kundenwunsch zum Einheitskurs berechnet werden sollen oder deren Abwicklung mangels der Zahlungsunfähigkeit eines Handelspartners nicht möglich ist.