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Eigengeld

Eigengeld ist als Begriff im Finanzbereich und Bankbereich unter dieser Bezeichnung kaum gebräuchlich. Bausparkassen verwenden diesen Begriff, wenn sie von den Einzahlungen des Bausparkunden zuzüglich Zinsgutschriften auf sein Konto sprechen. Dies wird auch als Money on Account oder Inmates' Money bezeichnet. Das Eigengeld ist dem Begriff eigenes Geld gleichzusetzen, das zur freien Verfügung steht. Eigengeld wird zutreffender als Bezeichnung für Sparguthaben verwendet. Werden diese Sparguthaben privater Kunden zu Finanzierungen oder zur Sicherung derselben eingesetzt, werden die gebräuchlicheren Begriffe Eigenmittel und Eigenkapital benutzt, wenn diese auch eine weitergehende Bedeutung haben. So steht der Begriff Eigenmittel beziehungsweise Eigengeld im Bereich Versicherungswesen für finanzielle Mittel, die der Versicherer als unbelastete Ressource hält, um die Versicherungsverträge seiner Kunden zu bedienen. Im Bankbereich werden die Eigenmittel von Kreditinstituten als die freien finanziellen Ressourcen zur Gläubigerbefriedigung bezeichnet.

Eigenkapital beziehungsweise Eigengeld ist im weitesten Sinn alles Vermögen, welches nach Abzug eventueller Schulden übrig bleibt. In Unternehmen besteht das Eigenkapital aus allen dem Unternehmen zufließenden Mitteln, die aus der Geschäftstätigkeit resultieren. Mit diesen Mitteln haftet das Unternehmen bei seinen Gläubigern. Eigenkapital findet in der Betriebswirtschaftslehre, dem Kapitalmarkt und bei der Immobilienfinanzierung Verwendung. In der Betriebswirtschaft ist das Eigenkapital Teil der Bilanz. Der Kapitalmarkt unterscheidet in Eigenkapitalgeber und Fremdkapitalgeber, wobei letzterer einen festen Zins und einen festen Tilgungstermin erhält. Eigenkapitalgeber haften mit ihrem eingebrachten Kapital und je nach Fall auch mit ihrem gesamten Vermögen, welches das Eigengeld einschließt.

Im Bereich der Immobilienfinanzierung besteht das Eigenkapital beziehungsweise Eigengeld aus allen freien Mitteln, wie Bargeld und Sparguthaben sowie Festgeld und Wertpapiere. Auch Bausparguthaben sowie vorhandener Grundbesitz fließen mit ein. Selbst Verwandtendarlehen und Arbeitgeberdarlehen sowie öffentliche Zuschüsse finden Eingang in die Eigenmittel. Auf Bauträgerprojekte spezialisierte Investmentgesellschaften können Bürgschaften als Eigenkapital bereitstellen, was eine Fremdfinanzierung der Objekte ermöglicht. Bauunternehmen verlangen von ihren Kunden meist die Sicherstellung der Finanzierung des vereinbarten Baupreises. Das kann einfach mit vorhandenem Eigengeld belegt werden oder mit einer entsprechenden Kreditbestätigung der Bank, die die notwendigen Zahlungstermine enthält.

Der Strafvollzug kennt eine eigene Definition von Eigengeld, die in Paragraf 52 StVollzG-NRW festgelegt ist. In die Vollzugsanstalt mitgebrachte Gelder und an den Gefangenen durch Dritte, wie etwa Familienangehörige, überwiesene Geldleistungen gelten als Eigengeld, über die der Gefangene mit Zustimmung der Anstalt verfügen kann.