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Durchleitungsgebühr

Mit der Liberalisierung auf dem Strommarkt haben die Verbraucher die Möglichkeit erhalten, auch von einem nicht ortsansässigen Stromanbieter ihren elektrischen Strom zu beziehen. Da die vorhandenen Stromnetze sich aber weitestgehend in der Hand der großen Stromkonzerne befinden, müssen für Nutzung dieser Netze sogenannte Durchleitungsgebühren gezahlt werden. Dies wurde vom Gesetzgeber festgelegt, damit auch kleinere Stromanbieter eine Chance am Markt haben. Eine vom Gesetzgeber ins Leben gerufene Aufsichtsbehörde wacht darüber, dass die Netzeigner die Durchleitungsgebühren nicht zu hoch berechnen. Von diesen Gebühren werden die Kosten für die Pflege und die Erhaltung, die Erneuerung oder auch den Aufbau des Netzes ebenso bestritten wie die Umspannungskosten, die System-Dienstleistungen und weitere Kosten wie der Erhalt der Spannung und der Erhalt der Frequenz oder anteilmäßig die Übertragungsverluste. Durch die Schaffung der Durchleitungsgebühren und die Verpflichtung der Netzbetreiber, die vorhandenen Netze auch fremden Stromanbietern zur Verfügung zu stellen, war die Liberalisierung auf dem deutschen Strommarkt überhaupt erst möglich.