Dispatching
Die Steuerung und Kontrolle des Gasversorgungssystems fasst man unter dem Begriff „Dispatching“ zusammen. Der Begriff leitet sich aus dem englischen „to dispatch“ ab, was man mit abschicken, erledigen oder abfertigen übersetzen kann.
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Gordon P.
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Rüdiger H.
Tarifmerkmale
- Bonuszahlungen Es gibt Stromanbieter die Neukunden, einen Bonus gewähren. Dieser wird meistens nach dem ersten Vertragsjahr ausbezahlt oder mit der ersten Jahresabrechnung verrechnet. Da eine Bonuszahlung in der Regel nur ein einziges Mal erfolgt, verringern sich die Stromkosten im ersten Jahr nach einem Anbieterwechsel. Wird ein Bonus bezahlt, fällt der Strompreis daher im zweiten Belieferungsjahr meistens höher aus. Manche Bonuszahlungen knüpft der Stromanbieter an eine Mindestvertragslaufzeit oder einen bestimmten Stromverbrauch. Der Bonus entspricht entweder einem pauschalen Betrag oder einem Prozentsatz.
- Preisgarantie Manche Stromtarife enthalten eine Preisgarantie oder bieten eine eingeschränkte Preisgarantie. Bei einer Preisgarantie versichert der Stromanbieter den gesamten Strompreis, oder Preisbestandteile des Strompreises, die er selbst bestimmen kann, in einem bestimmten Zeitraum unverändert zu lassen. Preisbestandteile wie Steuern oder Abgaben, über die der Staat entscheidet, werden teilweise nicht von der Preisgarantie abgedeckt. Wenn Steuern und Abgaben nicht unter die Preisgarantie fallen, dann sprechen Stromversorger meistens von einer eingeschränkten Preisgarantie.
- Frei-kWh Bei einigen Stromtarifen erhalten Verbraucher eine bestimmte Menge an freien Kilowattstunden (kWh). Je nach Tarif können diese Frei-kWh an Bedingungen geknüpft sein. Es ist beispielsweise möglich, dass Stromkunden die Frei-kWh nur dann erhalten, wenn sie eine Vertragsmindestlaufzeit oder einen Mindestverbrauch erfüllen. Frei-kWh können in der Jahresabrechnung verrechnet werden. Wenn es Frei-kWh nur einmalig für Neukunden gibt, dann kommen diese einer Bonuszahlung gleich, welche die Stromkosten im ersten Jahr senkt.
- Zahlungsweise Strom wird je nach Tarif in Abschlagszahlungen oder per Vorkasse bezahlt. Abschlagszahlungen erfolgen in der Regeln monatlich. Bei der Vorkasse bezahlen Verbraucher ihren Strom im Voraus. Je nach Vorkasse-Tarif kann die Vorauszahlung für drei Monate, sechs Monate oder ein ganzes Jahr erfolgen. Stromtarife mit halbjährlicher oder jährlicher Zahlungsweise sind oft günstiger als Tarife mit monatlicher Abschlagszahlung. Letzteres hat für Verbraucher den Vorteil, dass sie keinen großen Betrag im Voraus zahlen müssen und im Falle einer Insolvenz ihres Stromanbieters kaum Geld verlieren können.
- Mindestlaufzeit Während der Mindestvertragslaufzeit kann ein Vertrag nicht gekündigt werden, es sei denn, der Stromanbieter erhöht die Strompreise. In diesem Fall haben Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht. Dieses ermöglicht ihnen den Vertrag vorzeitig aufzulösen. Ohne eine Strompreiserhöhung müssen Kunden die Mindestlaufzeit und die Kündigungsfristen einhalten.
- Kosten im 2. Jahr Die Stromkosten und die Ersparnis im Stromrechner beziehen sich auf das erste Jahr. Es kann sein, dass die Kosten im zweiten Vertragsjahr höher liegen als im ersten Jahr. Neukunden-Bonuszahlungen gibt es üblicherweise nur für das erste Jahr, auch Frei-kWh oder diverse Aktionsbonusprogramme können sich im zweiten Vertragsjahr ändern oder gleich ganz wegfallen. Daher muss bei einigen Stromanbietern im 2. Jahr mit anderen Kosten als im ersten Versorgungsjahr gerechnet werden.
- HT/NT-Tarife Viele Haushalte, die mit Strom heizen oder in denen früher einmal mit Strom geheizt worden ist, besitzen einen Stromzähler mit zwei Zählwerken beziehungsweise zwei Stromzähler. Davon gibt ein Zähler den Hochtarif (HT) an, der andere den Niedertarif (NT). In der Nacht wird auf den günstigeren Niedertarif umgeschaltet. HT/NT Tarife werden oft nur von den örtlichen Grundversorgern und wenigen anderen Stromversorgern angeboten. Wer einen HT/NT-Zähler hat, und einen solchen auch behalten will, sollte sich vor einem Stromanbieterwechsel darüber informieren, ob ein alternativer Stromversorger einen solchen Tarif anbietet, oder ob ein Wechsel zu einem Stromanbieter mit Einheitstarif günstiger ist.
- Pakettarife Bei normalen Stromtarifen zahlen Verbraucher eine Grundgebühr und ihren Verbrauch an Kilowattstunden (kWh). Bei Pakettarifen zahlen Stromkunden für eine bestimmte Anzahl an kWh, beispielsweise 4.000 kWh für einen 4-Personenhaushalt. Für die kWh-Menge bezahlen sie einen festen Paketpreis, der deutlich günstiger als vergleichbare Stromtarife sein kann. Wird nicht das gesamte Paket an Strom verbraucht, dann muss trotzdem der volle Paketpreis bezahlt werden. Wird mehr Strom benötigt als im Paket vorgesehen ist, dann muss der Verbraucher eventuell deutlich höhere Beträge pro kWh für den Mehrverbrauch bezahlen. Pakettarife eignen sich daher für Kunden, die ihren Stromverbrauch sehr gut kennen oder einschätzen können.
- Minder-/Mehrverbrauchstarif Ähnlich wie bei Pakettarifen schätzen Stromkunden bei Minder- und Mehrverbrauch-Tarifen ihren Stromverbrauch. Wenn der Verbrauch von der Schätzung stark abweicht, beispielsweise um 20 Prozent, kann es sein, dass sich der Arbeitspreis für den gesamten Stromverbrauch ändert. Tarife, bei denen ein Aufschlag gezahlt werden muss, wenn der Verbrauch deutlich von der Schätzung abweicht, eigenen sich nur für Verbraucher, die ihren Stromverbrauch einigermaßen präzise vorhersagen können.
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