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Derivate

Derivate sind nicht nur Finanzanlagen, sondern auch Finanzinstrumente, die darauf ausgelegt sind, in gewisser Form an Börsenkursen teilzuhaben. Der lateinische Begriff Derivat lässt sich als Ableitung übersetzen. Daher bezeichnet man in der Finanzwelt Anlagen als Derivate, die nicht direkt in das an der Börse gehandelte Gut fließen, sondern in Zertifikate, besondere Spekulationsformen auf Börsenkurse oder Waren- und Finanztermingeschäfte. Sie spekulieren entweder auf einen bestimmten Handelskurs oder haben in anderer Form an Kursbewegungen teil, leiten sich aber von der ursprünglichen Investitionsform ab.

Derivate als Gegenstand des Waren- und Kapitalmarktes gibt es schon sehr lange. Bereits im 2. Jahrtausend v. Chr. kannte man im Orient und in Indien vergleichbare Spekulationen, die dazu dienen sollten, Risiken aus Handelsgeschäften abzusichern. Insbesondere der Handel auf dem Seeweg war in der Antike ein riskantes Geschäft und verleitete zu abgeleiteten Spekulationen. Selbst Aristoteles schilderte in einem seiner Werke Derivate, die auf die Kapazitäten von Olivenölpressen ausgerichtet waren. Offiziell und durch spezielle Institute organisiert wurden Derivate spätestens im 12. Jahrhundert in Venedig gehandelt. An der Börse in Amsterdam waren es die wertvollen Tulpenzwiebeln, für die es im 16. Jahrhundert erstmals Derivate in Form von Forwards und Optionen gab. Die große Tulpenmanie war daher im 17. Jahrhundert eine erste Spekulationsblase, die auf einen schwunghaften Handel mit Derivaten zurückging.

Auch die letzte Finanzkrise entstand zumindest teilweise durch den Derivatenhandel und extreme Spekulationen. So hat sich der weltweite Nominalwert an ausstehenden Derivaten-Kontrakten in den Jahren 2000 bis 2007 von rund 95 Billionen US-Dollar auf über 500 Billionen US-Dollar entwickelt. Das deutsche Recht sieht daher trotz einer im Kern freien Marktwirtschaft bestimmte Schutzmechanismen vor, da Derivate im freien Handel eine Volkswirtschaft erheblich schädigen können. Zu diesem Zweck wurde im Jahr 2007 das Finanzmarktrichtlinien-Umsetzungsgesetz geschaffen. In diesem Gesetz wurde zunächst der Begriff der Derivate weiter gefasst. Wurden ursprünglich lediglich Termingeschäfte als Derivate angesehen, so gehören inzwischen auch Differenzgeschäfte wie Day-Trading-Geschäfte und Kreditderivate dazu und werden den strengeren Überwachungsvorschriften unterworfen. Institute wurden mit dem neuen Gesetz zudem dazu verpflichtet, in ihren Verkaufsbroschüren umfassend über die Risiken zu informieren, die mit dem Derivatenhandel einhergehen.