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Depotgeschäft

Das Depotgeschäft umfasst alle Tätigkeiten eines Kreditinstitutes, die mit der Verwahrung und Verwaltung von Wertgegenständen, wie Aktien und Schuldverschreibungen, Investmentzertifikaten sowie Options- und Genussscheinen, für Dritte in Verbindung stehen. Die Tätigkeit vom Depotgeschäft richtet sich hauptsächlich auf das Einlösen von Zins- und Dividendenscheinen und das Besorgen neuer Couponbogen sowie das Einziehen ausgeloster Stücke. Weiterhin gehören zum Depotgeschäft der Eintausch ausgeloster Stücke und die Bezugsrechtsausübung sowie die Stimmrechtsausübung. Es werden ebenso Kundenbenachrichtigungen für den Fall getätigt, der eine Ausübung und Verwertung von Bezugsrechten sowie Konvertierungen erforderlich macht. Eine Verwahrung kann im Streifbanddepot sowie in einem Sammeldepot erfolgen. Im Depotgeschäft werden unterschiedliche Depots geführt. Das Depot kann als Girosammelverwahrung, als Haussammelverwahrung, Sonderverwahrung oder Sammelverwahrung geführt werden. Das Depotgeschäft der Kreditinstitute regelt das Kreditwesengesetz (KWG). Dies erlaubt die gebührenpflichtige Verwahrung sowie Verwaltung von Wertpapieren als Depotgeschäft durch einen Finanzdienstleister für andere.

Die Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren, die bei der Sonderverwahrung angewendet wird, beruht auf der namentlichen Aufbewahrung der effektiven Stücke eines jeden Kunden. Damit erhält der Kunde das Recht, bei Herausgabe exakt die gleichen Stücke zu bekommen, die er auch eingebracht hat. Bei der Sammelverwahrung werden Wertpapiere der gleichen Art in einen Sammelbestand überführt. Der Hinterlegende bekommt lediglich ein Miteigentum am Sammelbestand. Verwahrt das Institut die Wertpapiere in seinem eigenen Haus, gilt das als Haussammelverwahrung. Werden die Wertpapiere außerhalb des Bankhauses aufbewahrt, wird dies auch Girosammelverwahrung genannt. Die Girosammelverwahrung ist im Depotgeschäft von großer Bedeutung. Effektive Stücke werden bei Wertpapierkäufen oder Wertpapierverkäufen nicht mehr bewegt, da lediglich die Buchung in Sammelbestände vorgenommen wird. Der Kunde erteilt dem Kreditinstitut eine einmalige Ermächtigung zur Girosammelverwahrung. Die Finanzinstitute verwalten ebenso in gewissem Rahmen die ihnen anvertrauten Wertpapiere. Nach dem Depotstimmrecht üben sie auf Hauptversammlungen der Aktionäre die Bezugsrechte sowie Stimmrechte aus.

Das Depotgeschäft im Bankwesen ist eine gewerbsmäßige Tätigkeit der Finanzdienstleister zur Verwaltung von Wertpapieren. Zur Tätigkeit gehören das Anbieten von sowohl offenen als auch geschlossenen Depots sowie die Einrichtung von Konten. Dazu kommen die Aufbewahrung und Haftung für hinterlegte Wertgegenstände sowie die Wertpapier- und Effektenverwaltung. Das Depotgeschäft vervollständigt die Depotbuchhaltung sowie die Aufstellung von Erträgen und Gesamtdepots. Mit von Bank zu Bank sehr unterschiedlichen Depotgebühren lassen sich die Banken diesen Service recht teuer bezahlen. Online-Banken bieten teilweise kostenlose Depots an.