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Bürgschaft

Es gibt eine Reihe von Kreditsicherheiten, die die Banken als Voraussetzung für eine Kreditvergabe vom Kunden fordern können. Man unterteilt diese Kreditsicherheiten in dingliche und persönliche Kreditsicherheiten. Die einzige persönliche Kreditsicherheit ist die Bürgschaft. Im Rahmen der Bürgschaft verpflichtet sich eine Person gegenüber dem Kreditgeber, unter bestimmten Voraussetzungen für die Schulden des eigentlichen Kreditnehmers einzustehen. Faktisch betrachtet ist der Inhalt einer Bürgschaft also, dass der Bürge die Schulden einer anderen Person übernehmen muss, wenn diese Person die Schulden nicht mehr selber zahlen kann. Aus diesem Grund sollte man sich sehr sorgfältig überlegen, ob man für andere Personen eine Bürgschaft übernimmt. In den meisten Fällen sind Bürgen deshalb auch nur nahe Angehörige oder sehr gute Freunde.

Im Bereich der Banken wird in der Praxis fast nur noch eine Art von Bürgschaft verwendet, nämlich die so genannte selbstschuldnerische Bürgschaft. Diese Form der Bürgschaft beinhaltet, dass der Kreditgeber sofort den Bürgen zur Zahlung der offenen Kreditraten verpflichten kann, wenn der eigentliche Kreditnehmer die Zahlung nicht mehr vornehmen kann oder möchte. Es muss demnach nicht erst ein rechtsfähiger Titel gegen den Kreditnehmer erwirkt werden, sondern die Bank kann sich unverzüglich auf direktem Wege an den Bürgen wenden. Genutzt wird diese Art von Bürgschaft zur Absicherung verschiedener Kreditarten, beispielsweise im Zusammenhang mit Ratenkrediten, Gewerbedarlehen oder Immobilienkrediten. Für die Banken kommt eine Person als Bürge nur dann infrage, wenn der Bürge eine sehr gute Bonität besitzt, also im Schadensfall auch in der Lage ist, die Verbindlichkeiten des Kreditnehmers zu übernehmen. Die Bonität prüft die Bank anhand des Einkommens und vorhandenem Vermögen.

Neben der genannten Bürgschaft als Kreditsicherheit gibt es noch weitere Formen, beispielsweise die Mietbürgschaft oder die Bankbürgschaft. In beiden Fällen ist nicht eine bestimmte Person der Bürge, sondern die Bank übernimmt praktisch eine Bürgschaft für ihren jeweiligen Kunden gegenüber einer dritten Person oder gegenüber einem Unternehmen. Bei der Mietbürgschaft bestätigt die Bank dem Vermieter, dass sie im Schadensfall die Mietkaution übernehmen würde und dass der Mieter solvent ist. Die Bankbürgschaft wird meistens von Geschäftskunden genutzt, die zum Beispiel an einer Ausschreibung teilnehmen und diese Bürgschaft als Bonitätsnachweis gegenüber dem Auftraggeber benötigen.