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Braunkohleschutzklausel

Durch die Braunkohleschutzklausel sollten Arbeitsplätze in den strukturschwacheren Gebieten in den neuen Bundesländern geschützt werden. Die Braunkohleschutzklausel besagte daher, dass siebzig Prozent des in den neuen Bundesländern verbrauchten elektrischen Stroms aus Braunkohle gewonnen werden müsse, die in den neuen Bundesländern selbst gefördert wird. Durch diese Maßnahme war der Braunkohleabbau bis Ende 2003 staatlich subventioniert, um die Arbeitsplätze in den Regionen von Brandenburg und Sachsen zu schützen, Ländern, welche sich als besonders strukturschwach herausgestellt hatten. Dieses Reglement hatte einen entscheidenden Vorteil für die ostdeutschen Anbieter. Denn durch diese Schutzklausel konnten sie bis zum Ende des Jahres 2003 westdeutschen Stromerzeugern die Netznutzung verweigern und somit selbst höhere Preise verlangen. Dies hatte erneut eine Arbeitsplatzsicherung zur Folge, auch wenn die Verbraucher in den neuen Ländern dies mit höheren Strompreisen bezahlen mussten. Ende 2003 fiel diese Schutzklausel endgültig weg, und der Markt öffnete sich auch in den neuen Ländern für westdeutsche Stromerzeuger.